Hallo,
Meine Situation: 400€ beschäftigt, familienversichert, Arbeitszeit nur möglich wenn der Mann für das Kind da ist abends bzw samstags
Wir haben einen Kinderwunsch für ein zweites Kind und ich habe folgende Bedenken:
1. Ich kann nicht mehr abends arbeiten das darf ich dann nicht mehr. Evtl Beschäftigungsverbot?
2. Ich würde dann ja Mutterschaftsgeld nur einmalig 210€ erhalten. Ich dachte ich darf schwanger nicht schlechter gestellt sein als nicht schwanger? Wovon sollen wir dann leben?! Wenn ich mich drei Monate davor selber gesetzlich Krankenversichern würde wäre das dann ausreichend dass die Kasse (oder Knappschaft?) Aufstockt auf 400€ pro Monat? Meine Krankenkasse habe ich diesbezüglich angerufen aber die Dame war sich unsicher und meinte: wir bezahlen gar nichts.
3. Wenn das wieder ein Frühchen wird erhalten ich dann für länger Zeit einmalig 210€ oder wird das dann wenigstens angepasst?
Vielleicht hat sonst jemand Erfahrungen wegen selber gesetzlich versichern bei 400€ Job. Und wie hoch der monatliche Beitrag war. (meine irgendwo ca 140€ gelesen zu haben )
Danke und liebe Grüße
von
mischugge
am 19.09.2017, 00:18
Antwort auf:
400€ Job Kinderwunsch diverse Fragen
Hallo,
1. Ja, dann können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wichtig ist jedoch, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie tatsächlich nur abends arbeiten müssen.
2. Das ist korrekt so. Sie zahlen wir keine eigenen Krankenkassenbeiträge.
3. Nein, das bleibt dann so.
4. Mir hat jemand mal 180 € gesagt, aber das weiß ich nicht seriös.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2017
Antwort auf:
400€ Job Kinderwunsch diverse Fragen
Es ist während der Schwangerschaft nicht verboten "abends" zu arbeiten. Wenn es allerdings so spät ist, dass doch wieder das Mutterschutzgesetz greift, dann kann und muss dein Arbeitgeber dir andere Arbeitszeiten zuweisen. Wenn DU zu dieser Arbeitszeit nicht kannst, ist dies kein Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Auch wenn du freiwillig versichert bist wird die Kasse das Mutterschaftsgeld nicht "aufstocken". Davon abgesehen musst du das Geld für die freiwillige Versicherung auch erst einmal zahlen, dies kannst du dir lieber für den Mutterschutz sparen.
Für "längere Zeit einmalig" gibt es nicht. Einmalig bedeutet nur ein Mal, sonst wäre es ja nicht EINmalig.
von
chrissicat
am 19.09.2017, 05:18
Antwort auf:
400€ Job Kinderwunsch diverse Fragen
Ich kann nicht anders arbeiten. Ich habe niemanden für meinen kleinen Sohn. Ich wurde auch ausschließlich für Spätschichten eingestellt. Und diese geht nunmal bis 22 Uhr, was ja auch eigentlich kein Problem ist. Dann werde ich versuchen die Schwangerschaft solange wie möglich zu verheimlichen damit ich noch Verdienst habe und wenn es nicht mehr geht muss ich leider kündigen. Das wollte ich eigentlich keinesfalls.
Ich war vor Beginn Mutterschutz beim ersten Kind zwei Monate arbeitslos. Hätte ich leichter Arbeitslosengeld bezogen. Das ärgert mich, Da ich später aufstocken könnte
von
mischugge
am 19.09.2017, 07:05
Antwort auf:
400€ Job Kinderwunsch diverse Fragen
Bis 22.00 Uhr sollte doch kein Problem sein. Meines Wissens nach ist das nach der Änderung im Mutterschutzgesetzt jetzt zulässig oder soll es wenigstens werden. Zumal du und der AG auch eine Ausnahmeregelung mit dem Gewerbeamt treffen könnt. Bei einem 400 € Job dürften das ja nicht mehr wie 1-3 Abende in der Woche sein.
Und statt Mutterschaftsgeld bekommst du doch EG ab nach der Geburt. Das Du kein volles Mutterschaftsgeld bekommst liegt nicht an der Ungerechtigkeit, sondern daran das du dafür ja auch nichts einzahlst als "Familienversicherte".
Ich persönlich erachte dies ganzen 450 € Jobs als Ausbeuterei - aber solange viele Menschen da mitmachen wird es die eben auch geben. Weit besser ist jeder TZ-Job - da ist man dann komplett abgesichert. Und bei heutzutage 8,5 Mindestlohn in den meisten Branchen sind das oft nicht mal so viele Stunden die man da überhaupt arbeiten muss um über 450 € im Monat zu kommen.
Mein Rat wäre, such eine Kinderbetreuung für euer ältere Kind, dann rede mit dem AG ob er auf TZ wandelt und dann geht die neue Schwangerschaft an. Ob ihr das wirklich so macht müsst ihr entscheiden. das wäre aber das was ich machen würde.
Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 07:51
Antwort auf:
400€ Job Kinderwunsch diverse Fragen
Ab nächstem Jahr tritt das neue Mutterschutzrecht in Kraft, wonach eine werdende Mutter mit ausdrücklicher Zustimmung abends bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf,wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts entgegen steht.
Rechtlich wäre es also möglich, wie bisher auch bis 22 Uhr zu arbeiten, wenn du das willst.
Wenn du dem nicht zustimmen solltest, darf dich dein AG im Rahmen dessen, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist, beschäftigen. Wenn keine besonderen Arbeitszeiten festgelegt sind, darf er dich auch tagsüber beschäftigen.
Mutterschutzgeld gibts beim Minijob nur als Einmalzahlung.
Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 10:23