mischugge
Hallo, Meine Situation: 400€ beschäftigt, familienversichert, Arbeitszeit nur möglich wenn der Mann für das Kind da ist abends bzw samstags Wir haben einen Kinderwunsch für ein zweites Kind und ich habe folgende Bedenken: 1. Ich kann nicht mehr abends arbeiten das darf ich dann nicht mehr. Evtl Beschäftigungsverbot? 2. Ich würde dann ja Mutterschaftsgeld nur einmalig 210€ erhalten. Ich dachte ich darf schwanger nicht schlechter gestellt sein als nicht schwanger? Wovon sollen wir dann leben?! Wenn ich mich drei Monate davor selber gesetzlich Krankenversichern würde wäre das dann ausreichend dass die Kasse (oder Knappschaft?) Aufstockt auf 400€ pro Monat? Meine Krankenkasse habe ich diesbezüglich angerufen aber die Dame war sich unsicher und meinte: wir bezahlen gar nichts. 3. Wenn das wieder ein Frühchen wird erhalten ich dann für länger Zeit einmalig 210€ oder wird das dann wenigstens angepasst? Vielleicht hat sonst jemand Erfahrungen wegen selber gesetzlich versichern bei 400€ Job. Und wie hoch der monatliche Beitrag war. (meine irgendwo ca 140€ gelesen zu haben ) Danke und liebe Grüße
Hallo, 1. Ja, dann können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wichtig ist jedoch, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie tatsächlich nur abends arbeiten müssen. 2. Das ist korrekt so. Sie zahlen wir keine eigenen Krankenkassenbeiträge. 3. Nein, das bleibt dann so. 4. Mir hat jemand mal 180 € gesagt, aber das weiß ich nicht seriös. Liebe Grüße NB
chrissicat
Es ist während der Schwangerschaft nicht verboten "abends" zu arbeiten. Wenn es allerdings so spät ist, dass doch wieder das Mutterschutzgesetz greift, dann kann und muss dein Arbeitgeber dir andere Arbeitszeiten zuweisen. Wenn DU zu dieser Arbeitszeit nicht kannst, ist dies kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Auch wenn du freiwillig versichert bist wird die Kasse das Mutterschaftsgeld nicht "aufstocken". Davon abgesehen musst du das Geld für die freiwillige Versicherung auch erst einmal zahlen, dies kannst du dir lieber für den Mutterschutz sparen. Für "längere Zeit einmalig" gibt es nicht. Einmalig bedeutet nur ein Mal, sonst wäre es ja nicht EINmalig.
mischugge
Ich kann nicht anders arbeiten. Ich habe niemanden für meinen kleinen Sohn. Ich wurde auch ausschließlich für Spätschichten eingestellt. Und diese geht nunmal bis 22 Uhr, was ja auch eigentlich kein Problem ist. Dann werde ich versuchen die Schwangerschaft solange wie möglich zu verheimlichen damit ich noch Verdienst habe und wenn es nicht mehr geht muss ich leider kündigen. Das wollte ich eigentlich keinesfalls. Ich war vor Beginn Mutterschutz beim ersten Kind zwei Monate arbeitslos. Hätte ich leichter Arbeitslosengeld bezogen. Das ärgert mich, Da ich später aufstocken könnte
Mitglied inaktiv
Bis 22.00 Uhr sollte doch kein Problem sein. Meines Wissens nach ist das nach der Änderung im Mutterschutzgesetzt jetzt zulässig oder soll es wenigstens werden. Zumal du und der AG auch eine Ausnahmeregelung mit dem Gewerbeamt treffen könnt. Bei einem 400 € Job dürften das ja nicht mehr wie 1-3 Abende in der Woche sein. Und statt Mutterschaftsgeld bekommst du doch EG ab nach der Geburt. Das Du kein volles Mutterschaftsgeld bekommst liegt nicht an der Ungerechtigkeit, sondern daran das du dafür ja auch nichts einzahlst als "Familienversicherte". Ich persönlich erachte dies ganzen 450 € Jobs als Ausbeuterei - aber solange viele Menschen da mitmachen wird es die eben auch geben. Weit besser ist jeder TZ-Job - da ist man dann komplett abgesichert. Und bei heutzutage 8,5 Mindestlohn in den meisten Branchen sind das oft nicht mal so viele Stunden die man da überhaupt arbeiten muss um über 450 € im Monat zu kommen. Mein Rat wäre, such eine Kinderbetreuung für euer ältere Kind, dann rede mit dem AG ob er auf TZ wandelt und dann geht die neue Schwangerschaft an. Ob ihr das wirklich so macht müsst ihr entscheiden. das wäre aber das was ich machen würde.
Mitglied inaktiv
Ab nächstem Jahr tritt das neue Mutterschutzrecht in Kraft, wonach eine werdende Mutter mit ausdrücklicher Zustimmung abends bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf,wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts entgegen steht. Rechtlich wäre es also möglich, wie bisher auch bis 22 Uhr zu arbeiten, wenn du das willst. Wenn du dem nicht zustimmen solltest, darf dich dein AG im Rahmen dessen, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist, beschäftigen. Wenn keine besonderen Arbeitszeiten festgelegt sind, darf er dich auch tagsüber beschäftigen. Mutterschutzgeld gibts beim Minijob nur als Einmalzahlung.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wir planen im Jahr 2019 ein Kind zu bekommen. Damit der Bemessungszeitraum des Elterngeldes ganz normal die letzten 12 Monate sind und nicht das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (sprich 2018), will ich mein Kleingewerbe (das momentan sowieso keinen Ertrag mehr bringt) abmelden. Darf ich im Falle einer Geburt 2019, das Gewerbe dan ...
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz in diesem Forum!! Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich bin aktuell in Elternzeit ohne Einkünfte (im 2. Lebensjahr unserer Tochter). Es besteht erneuter Kinderwunsch und sollte sich dieser erfüllen, dann würde ich zum Zeitpunkt des Auslaufens der Elternzeit (sind nur ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir ein paar Informationen geben. Leider habe wir heute einen großen Dämpfer in der Kinderwunschklinik bekommen und ich bin nun etwas verzweifelt! Für meinen Partner und mich kommt nach einer Vasektomie meines Partners eine künstliche Befruchtung durch eine TESE (Gewebeentnahme aus dem Hoden zur Spermie ...
Liebe Frau Bader, ich bin nicht ganz sicher, ob Sie zu meiner Frage eine Aussage machen können, das es ja um Krankenkassenrecht geht. Es stellt sich die Frage ob die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung für eine Frau die außer dem Alter (sprich über 40) alle anderen Voraussetzungen erfüllt (verheiratet....) nicht gegen den Gleichbe ...
Guten Abend, ich bin Mutter von 3 Kindern und wir haben noch einen Kinderwunsch. Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Job bei einem kirchlichen Trager angefangen. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.... Meine Frage ist wie es aussieht wenn ich in den nächsten Monaten Schwanger werden würde? Mir ist bewusst das der ag mich nicht länger beschäftigen m ...
Hallo. Meine Frage ist ziemlich kompliziert zu schreiben :). Ich versuche es zu formulieren Also unsere Tochter wird am 4.2 1 Jahr alt. Mein Job ist leider eine Stunde Autofahrt entfernt. Wir würden gerne ein 2 Kind bekommen allerdings nicht mit dem momentanen Job. Allerdings möchte ich ihn auch nicht wechseln bei einem Kinderwunsch. Wie verhält ...
Hallo, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 14.10.2024 läuft.Wir haben Kinderwunsch und ich habe mich schon informiert,wie es finanziell weiter gehen würde wenn ich schwanger werde. Habe ich das so richtig verstanden : Wenn ich das Kind bekomme,während mein Vertag noch läuft komme ich ganz normal in den Mutterschutz (ich wäre ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"
Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehende Mama und schwanger mit dem zweiten Kind welches ich Mithilfe Samenspende in einer Kinderwunschklinik gezeugt habe. Welche sozialen Hilfen stehen mir während der Elternzeit und mit Elterngeld zu? Ich habe ein Jahr beantragt, das kann ich mir leisten, würde aber gerne zwei Jahre mein Kind betreuen, das ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht