katharina021185
Hallo Frau Bader! Ich habe im August 2011 eine Tochter bekommen und bin für 3 Jahre in Elternzeit. Jetzt ist fast 1 Jahr rum und ich bekomme im August mein letztes Elterngeld. Ich habe von einem anderen Arbeitgeber das Angebot erhalten, bei ihm in der Kanzlei ab September d. J. auf 400 EUR zu arbeiten. Das würde ich sehr gerne machen u es wäre sogar näher zu mir als meine alte Arbeitstelle. Ich weiß, dass ich meinen momentanen Arbeitgeber darüber informieren soll bzw. ihn fragen, ob er damit einverstanden wäre. Was genau muss ich an meinen Arbeitgeber schreiben? Ich hab leider gar keine Ahnung was drinstehen soll. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Hallo, alles, was er wissen muss. Wie oft Sie wo bei welchem AG was arbeiten wollen. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Ganz einfach: Nach BEEG § 15 Satz 4 (Zitat:Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.) bittest Du um Zustimmung während der Elternzeit bei einem anderen AG arbeiten zu dürfen. Wichtig: Es darf kein konkurrierendes Unternehmen sein, dass kann dein AG dir verbieten. Dann bittest Du noch um schriftliche Bestätigung und mit viel Glück erhältst Du von Deinem AG einen Brief wo Dir die Zustimmung erteilt wird. Viel Glück.
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