Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, und alle anderen Mitlesenden, die vielleicht von ihren Erfahrungen berichten können. Im August soll unsere Tochter, dann 1, zur Tagesmutter. Als wir uns schon letztes Jahr um diesem Platz gekümmert haben, haben wir mit der Tagesmutter 35 Stunden vereinbart, weil mein Partner Vollzeit beschäftigt ist und ich mit 30 Stunden wieder in den Job einsteigen wollte. Jetzt ist es so, dass wir Ende September unser zweites Kind erwarten. Dies habe ich der Tagesmutter auch relativ zeitig mitgeteilt, weil ich eben nicht weiß, wie sich das auf die zu genehmigenden Betreuungsstunden auswirkt, wenn ich dann mit Kind2 zuhause bin. Mir geht es an sich auch nicht darum, dass Kind1 dann tatsächlich 35 Stunden bei der Tagesmutter ist, sondern dass wir nächstes Jahr, wenn ich wieder arbeiten gehen werde, wir die Stunden bei der Tagesmutter nicht aufstocken können, wenn sie jetzt einen 15-25 Stunden Platz draus macht. Außerdem ist unsere Tochter für ihr Alter schon ziemlich weit, aufgeschlossen und kann gar nicht genug entdecken und toben. Ich hätte einfach Sorge, dass es für sie ein verlorenes Jahr wäre, wenn ich sie zuhause behalte (falls die Frage kommt, warum sie dann überhaupt zur Tagesmutter soll). Ich habe die Antragsunterlagen für das Jugendamt jetzt erstmal auf der Basis fertig gemacht, dass ich im August wieder arbeiten gehe, da die Schwangerschaft bisher leider eher immer „auf der Kippe“ stand. Kann einem denn tatsächlich vorgeschrieben werden, wie viele Stunden das Kind betreut werden kann? Bisher habe ich leider verschiedene Aussagen dazu erhalten. Wir leben in NRW. Entschuldigen Sie bitte den langen Text. Vielen Dank!
Hallo, ab dem ersten Geburtstag des Kindes haben Sie Anspruch nach Bedarf. Wenn Sie zu Hause sind, um ein weiteres Kind zu betreuen, haben Sie Anspruch bis Mittags. Liebe Grüße NB
Ani123
Anspruch besteht ab dem 1.Geburtstag für 5 Std./tgl.. Allerdings kann die Tagesmutter die Betreuungszeiten auch verlängern. Falls das Jugendamt ein Teil der Kosten trägt, würde ich nachfragen, ob dieses auch für 35 Std./Woche übernommen wird. Die Tagesmutter ist nicht dazu verpflichtet die Stunden zu reduzieren, denn für sie bedeutet es weniger Einnahmen.
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