Brina412
Guten Morgen Frau Bader! Ich müsste meinen Sohn mit 10 Monaten zur Tagesmutter geben. Ich hab insgesamt 12 Monate Elternzeit beantragt. Den Platz bei der TM haben wir schon sicher, er wird täglich erstmal 4 Stunden hin gehen. Meine Frage ist kann ich die 2 Restlichen Monate zu Hause bleiben und trotzdem weiter Elterngeld erhalten? Muss ich mehr als den normalen Elternbeitrag an die Tagesmutter zahlen? Ich habe mal irgendwo gelesen, das man dann keinen Zuschuss erhalten würde, ich weiß nur nicht welcher Zuschuss gemeint ist. Ich kenne nur den normalen Elternbeitrag, dieser beträgt hier bei uns ca 190€. Für alle die jetzt Urteilen wollen, ich muss den Vertrag mit derTM früher abschließen, weil der Platz sonst anders besetzt wird, ich bin aber wegen der Arbeitszeiten auf genau diese TM angewiesen! Also bitte beschränkt euch auf hilfreiche Antworten, Danke!
Hallo, mit dem EG gibt es kein Problem. Welcher Zuschuss gemeint ist, ist schwierig, da es auch von Bundelsand zu Bundesland variiert. Mglw der vom Ja zur TA? Da würde ich mich erkundgen, denn einen Anspruch hat man ja erst ab dem ersten Geb. Liebe Grüße NB
Felica
Frag nach bei euch am Amt. Es ist fast überall so das man die Kinder nur ab August in die Betreuung geben kann. Zudem muss man ja auch noch die Eingewöhnung rechnen und das könnt ihr nun entspannt angehen. Anspruch auf einen Platz hast du wenn Kind 1 Jahr alt ist, aber wie gesagt, in vielen Gemeinden geht das auch vorher schon wenn die Platzvergabe es nicht anders zulässt. Wegen EZ und EG musst du dich jedenfalls nicht fürchten, da spielt es keine Rolle. Nur wie es mit dem Beitrag aussieht für die Betreuung, das würde ich eben abklären. Das wird dir hier niemand beantworten können weil wie gesagt es überall anderes gehandhabt wird. Alles Gute und lass Dich nicht kirre machen. Es ist wie es ist.
basis
Gemeint ist der Zuschuss, den die Gemeinde zur Betreuung zahlt. Meine Kinder sind auch mit 10 und 11 Monaten in Betreuung gekommen und das war kein Problem. Wir haben den ganz normalen Elternbeitrag gezahlt und fertig. Wegen einer so vergleichbar kurzen Zeit vorher wird in Anbetracht der notwendiger Eingewöhnung vermutlich niemand Probleme machen. Nachfragen würde ich zunächst mal bei der TaMu, denn die hatte den Fall ja vielleicht schon und weiß, ob sie für die Kinder die Gemeindezuschüsse bekommen hat. Kann sie dazu nichts sagen, dann beim Jugendamt oder der Gemeinde, je nachdem.
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