Mitglied inaktiv
Hallo! Jetzt bin ich total verunsichert. Ich dachte immer, dass ich zunächst nur 2 Jahre beantragen muss und dann das 3. Jahr einfach direkt anhängen kann (8 Wochen vor Ablauf der ersten 2 Jahre melden), falls nichts Unvorhergesehenes wie Arbeitslosigkeit meines Mannes etc. passiert. Ich wollte mir das 3. Jahr offen halten wegen solchen Notfällen wie Artbeitslosigkeit etc. Ich bin Beamtin und daher in einem sicheren Arbeitsverhältnis, nicht jedoch mein Mann. Jetzt lese ich immer wieder, dass die Verlängerung für das 3. Jahr auf jeden Fall der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Auch wenn ich es gleich danach bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehme. Da bin ich ja dann gezwungen, das 3. Jahr jetzt gleich zu beantragen , um nicht Gefahr zu laufen, dass der AG es ablehnt und ich mit nem 2jährigen Kind dastehe ohne Betreuung. Könnt ihr mir helfen? Wenn ich jetzt nur 2 Jahre beantrage: sind das dann 2 Jahre ab Ende Mutterschutz oder bis das Kind 2 Jahre alt ist. Wie formuliere ich das? Mausi
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: nach meinem Mutterschutz (bis Juli 2022) möchte ich bis Mitte November 2022 in Elternzeit voll daheim bleiben (ruhendes Arbeitsverhältnis). Dann würde ich für den Rest des Jahres meinen Resturlaub abbauen und ab Januar 2023 wieder in Vollzeit arbeiten wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine Vo ...
Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun in der 37. SSW und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber angekündigt. Einen Antrag hierfür hatte ich bereits gestellt, den richtigen Antrag soll ich jedoch erst nach Geburt meines Kindes mit den exakten Daten einreichen. Ich habe derzeit geplant, nach dem ersten Jahr Elternzeit i ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner