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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre damalige schnelle Antwort bezüglich der Gesetzeslage zur Übertrag der Elternzeit (12 Monate aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen). Am 19. Mai Sie mir mitgeteilt, dass er meinem Antrag auf Übertragung ja statt geben muss. Da mein Arbeitgeber (angeblich) nichts von der Möglichkeit der Übertragung der Elternzeit weiß, bitte ich Sie kurz, mir das entsprechende Gesetz zu benennen, wo ich genau diesen Passus entnehmen kann. Vorab vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Biene
Hallo, § 15 Abs. 2 BEEG. Hier der Link: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Liebe Grüsse, NB
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