Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 weitere Arbeitgeber neben Hauparbeitgeber im 2. + 3. Jahr Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 weitere Arbeitgeber neben Hauparbeitgeber im 2. + 3. Jahr Elternzeit

Mama1980

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im 2. Jahr der Elternzeit (Sohn geb. im April 2015) und arbeite mit Zustimmung bei einem anderen AG (AG1) für ca. 8-16h in der Woche. Nun habe ich die Möglichkeit bei einem weiteren Arbeitgeber (AG2) für 15-20h/Woche zu arbeiten und würde dann das 3. Jahr Elternzeit beim Hauptarbeitgeber (HA) verlängern und beim AG1 die Stunden auf 8-10, also nur einen Tag senken. Funktioniert das: beim Hauptarbeitgeber momentan im 2. und das 3. Jahr Elternzeit verlängern beim AG1 einen Minijob mit 8-10h/Woche beim AG2 einen Halbtagsjob Mo-Do je 5h also 20h/Woche Der Verdienst ist auch besser als beim HA, kann es passieren, dass es im Verhältniss zu meinem "normalen" Verdienst irgendwie aufschlägt und nicht rechtens ist? Also wenn man meinen alten Verdienst von 40 auf 30h umrechnet und dann momentan mehr verdient? (Wenn beide Jobs gut laufen, würde ich auch drüber nachdenken nach der Elternzeit beim HA zu kündigen und so weiter machen. Muss ich da auch etwas beachten? Wie ist die Kündigungsfrist beim HA? Wann kann ich kündigen um so schnell wie möglich dort weg zu kommen?) Vielen Dank im Voraus, N.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Haup-AG nichts dagegen hat und Sie unter 30 Std bleiben geht das Liebe Grüße NB


Mama1980

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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!! Welche Steuerklasse wird der Halbtagsjob bei AG2 haben? Normalerweise bin ich unverheiratet in Klasse 1 beim HA.


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