Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Schwangerschaft während Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Schwangerschaft während Erziehungsurlaub

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Guten Tag! Ich habe bis zum 14.05.05 Erziehungsurlaub für unser 1. Kind beantragt. Nun bin ich zum 2. Mal schwanger und der Termin ist etwa Ende April 2005. Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss? Bekomme ich bei dem 2. Kind Mutterschaftsgeld weil es noch im Erziehungsurlaub geboren wird und ich demnach ja noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehe? Ich möchte mich schon einmal für Ihre Antwort bedanken! Viele Grüsse Janna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB


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