Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Schwangerschaft während Elternzeit

Frage: 2. Schwangerschaft während Elternzeit

FelicitasB.

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit mit meinem Sohn, der im Oktober 2015 geboren wurde. Elternzeit habe ich für zwei Jahre beantragt und die Auszahlung des Elterngeldes auf 2 Jahr gesplittet. Nun bin ich erneut Schwanger. Der ET ist im Mai 2017. Für das 2. Kind würde ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragen. Nun stellen sich mir einige Fragen: 1. Endet mit der Geburt des 2. Kindes die 1. Elternzeit automatisch? Beantrage ich dann also innerhalb der entsprechenden Frist die Elternzeit und das Elterngeld für das 2. Kind? 2. Was passiert mit dem restlichen Elterngeld für das 1.Kind? Wird das Elterngeld parallel zu dem 2. Elterngeld bezahlt? 3. Was ist mit der restlichen Elternzeit für das 1. Kind? Kann ich die Monate an die 2. Elternzeit dranhängen? Falls ja, muss ich was besonderes beachten? 4. Anhand welcher Basis wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? ´ Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Felicitas


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin momentan mit dem 2. Kind schwanger. ET ist der 26.02.14. Mein erstes Kind wurde am 23.02.12 geborgen. Ich befinde mich in Elternzeit die ich auf 2 Jahre beantragt habe. Da das Kind nun direkt in die EZ fällt, habe ich einige Fragen. - Ich muss den Arbeitgeber noch informieren. Wie mache ich das am Geschicktesten? ...

Hallo, meine Tochter wurde am 10.12.13 geboren. Ich habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis 09.12.15 beantragt. Das Elterngeld bekomme ich bis Dezember 14. Nun werde ich während meiner Elternzeit gekündigt (Kündigungsfrist Ende Dezember 14). Die Kündigung ist rechtens, da das Büro geschlossen wird und auch die Genehmigung für eine außerorde ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juni 2013 meinen Sohn auf die Welt gebracht, und war vorher in einer Vollzeitstelle bei der Sparkasse beschäftigt. Die Elternzeit habe ich nächträglich auf 3 Jahre verlängert, sodass ich im Juni 2016 wieder arbeiten gehen darf. Derweil verdiene ich mit einem Minijob noch knappe 300€ mtl. Nun bin ich aber z ...

Guten Tag Frau Bader, mein 1. Kind wurde im April 2014 geboren. Elterngeld (alte Regelung) bekomme ich bis einschließlich April 2015. Seit Februar 2015 bin ich wieder 2 Tage, also 15 Stunden Teilzeitbeschäftigt und habe dafür auch einen gesonderten Vertrag bis zum Ende der Elternzeit unterschrieben. Bei Antritt meiner Teilzeitbeschäftigung war ...

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...