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Hallo Fr. Bader, auch ich bin in der Situation, recht schnell wieder schwanger geworden zu sein. Für das 1. Kind habe ich Elternzeit von August 2005-2008 beantragt. Während dieser Zeit arbeite ich Teilzeit. Elternzeit habe ich nur deshalb beantragt, um meinen Anspruch auf eine volle Stelle nicht zu verlieren (bin Beamtin). Das 2. wird im Februar 2006 geboren. Leider verstehe ich Ihre Antwort nicht! Sie scheint mir irgendwie widersprüchlich zu sein. Da heißt es "man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes" Wenn ich den ersten EU zu Ende nehme und den 2. EU dranhänge, dann nehme ich für das 2. Kind von 2008-2011 EU. Richtig? Dann wäre das 2. Kind aber 5 Jahre alt!? Danke für Ihre Antwort
HAllo, eben. Deshalb geht es nur bis zum 3.Geb.des 2.Kindes. Mit Zustimmung des Ag kann man ein Jahr aufheben.Aber ich weiß nicht, wie es in dem für Sie geltenden Beamtenrecht ist. Gruß, NB
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