Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nachdem ich das ganze Forum durchforstet habe, möchte ich doch sichergehen, daß ich alles richtig verstanden habe. Für das erste Kind wurden 3 Jahre Elternzeit vereinbart und vom AG genehmigt. 1.Kommmt nun ein zweites Kind in dieser Zeit vor Ablauf der Elternzeit (z.B. 14 Mt.)darf man die restliche Elternzeit nehmen, um dann 7 Wochen vor Ende die neue Elternzeit für Kind 2 (diesmal nur 2 Jahre, um das 3. Jahr auf einen späteren Zeitpunkt)zu verlangen. Ist diese Beantragung in dieser Zeit rechtens oder muss man bereits ab Geburt sich beim AG melden? 2.Wie sieht es aber noch mit dem Resturlaub für Kind 1 aus? Im Gesetz heißt es ja so schön, daß der Urlaub erhalten bleibt, für die Zeit nach Ablauf der Elternzeit. In der neuen Elterngeld und Elternzeitbroschüre steht jedoch, daß, wenn der Urlaub nach Ende der ersten Elternzeit nicht genommen wird verfällt. Und in Fettschrift, daß der Übertragungszeitraum sich durch eine erneute Geburt eines weiteren Kindes sich nicht verlängert. Darf man dann den Resturlaub im Anschluß an die 1.Elternzeit nehmen (vorausgesetzt der AG stimmt zu, wenn nicht würde er ja verfallen) und dann sagen, daß man die nächsten zwei Jahre Elternzeit (b.3 LJ) nimmt? Ich hoffe, daß Sie mir bei meiner Schilderung folgen konnten. Und wäre für eine Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Chribini
Hallo, 1. Ich würde mich auf jeden Fall in der Frist melden und es so mitteilen 2.Nach meinem Wissen kann man es übertragen. Ich kann aber gerade nicht in die Broschüre schauen, da ich am Strand von Jesolo sitze. iebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, auch ich bin in der Situation, recht schnell wieder schwanger geworden zu sein. Für das 1. Kind habe ich Elternzeit von August 2005-2008 beantragt. Während dieser Zeit arbeite ich Teilzeit. Elternzeit habe ich nur deshalb beantragt, um meinen Anspruch auf eine volle Stelle nicht zu verlieren (bin Beamtin). Das 2. wird im Februar 2 ...
Sachlage: unbefrister Arbeitsvertrag als Angestellte Geburt 1. Kind im Nov. 2009 und Elternzeit für 3 Jahre Geburt 2. Kind im März 2012 ohne Nachricht an AG Sehr geehrte Frau Bader, da ich seit der Geburt meines ersten Kindes mit meinem AG leider im Streit bin, habe ich sowohl die ganze Schwangerschaft sowie die Geburt meines zweiten Kinde ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine spezielle Frage. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft bekam ich von meinen Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Sohn ist 9 Monate alt und ich habe wegen des Stillens ein generelles Beschäftigungsverbot (keine Elternzeit bzw. Elterngeld beansprucht). Es besteht bei uns ein weiterer Kinderwun ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in der 2 jährigem Elternzeit meines 1. Sohnes. Diese endet am 8. Mai 2016. Ich habe währenddessen nicht Teilzeit bei meinem Arbeitgeber oder wo anders gearbeitet. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 11. September 2016. Was muss ich meinem Arbeitgeber gegenü ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in der 2 jährigem Elternzeit meines 1. Sohnes. Diese endet am 8. Mai 2016. Ich habe währenddessen nicht Teilzeit bei meinem Arbeitgeber oder wo anders gearbeitet. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 11. September 2016. Was muss ich meinem Arbeitgeber gegenü ...
Hallo Frau Bader, aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet. Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basi ...
Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au ...
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner