nicoleo 18
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde im November 12 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, da ich im Mutterschutz umgezogen und wohne jetzt 130 km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Es war auch geplant das ich nicht mehr dort arbeiten werden und mich erstmal um unseren Sohn kümmere. Jetzt bin ich erneut ganz frisch schwanger und soll im März entbinden. Mein Mann ist privat versichert und somit kann ich nicht zu ihm in die KV wechseln. Kann ich mich von November bis zur Entbindung (Mutterschutz) krankschreiben lassen oder ist das meinem Arbeitgeber gegenüber unfair. Es besteht wenn alles gut verläuft eh eine Risikoschwangerschaft da ich vor 4 Monaten eine Fehlgeburt hatte. Wir haben uns eh schon über die KV unterhalten wie es ab November weiter geht und mein Mann wollte mich bei sich einstellen. vielen Dank
Das fragen Sie nicht im Ernst?
Lina_100
Hallo, wenn ein echter Grund für eine Krankschreibung vorliegt kann das natürlich erfolgen. Wenn nicht wäre das nicht unfair sondern eine Straftat. LG
nicoleo 18
Guten Tag, sorry wenn es falsch verstanden wurde. Es geht mir nicht ums Geld bzw Elterngeld. Ich werde Eh arbeitsunfähig geschrieben. Ich habe nur meine Situation geschildert nicht das ich es machen werde. Ich habe eh schon ein schlechtes gewissen und wollte nur einen Rat den habe ich jetzt bekommen.
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