Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2.Kind in Elternzeit-Wie wird Elterngeld berechnet?

Frage: 2.Kind in Elternzeit-Wie wird Elterngeld berechnet?

DJaxxi

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Hallo Frau Bader Meine Tochter wurde am 9.6.17 geboren und ich bekomme bis Juni 18 Elterngeld und bin bis September 2019 in Elternzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, wie würde sich das Elterngeld für das 2.Kind berechnen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Dojii

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Also, theoretisch zählen wieder die letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Jetzt guckt die Elterngeldstelle, in welchen Monaten du von diesen 12 Monaten noch Elterngeld für dein anderes/erstes Kind bekommen hast. Diese Monate werden nun sozusagen gelöscht und durch Monate ersetzt, in denen du vor Geburt des ersten Kindes noch "normal" gearbeitet hast (und die bei dessen Elterngeld damals berücksichtigt wurden). Monate nur mit Elternzeit ohne Elterngeld gelten als "arbeitslos" und verringern das Elterngeld. Je schneller das zweite Kind kommt, umso mehr Monate kann man auf diese Weise durch alte Lohnabrechnungen ersetzen und umso höher wird das Elterngeld für das zweite Kind.


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