Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe noch Elternzeit bis 19.März 2006. Bin wieder schwanger (das Kind wird erst im Juli erwartet). Ich war immer der Meinung, das meine 2. Elternzeit sofort nach der ersten beginnt (obwohl das 2. noch nicht da ist und die 3-jährige Elternzeit dann vor dem 3. Lebensjahr endet). Jetzt habe ich gehört, ich müsse von März bis Juli wieder arbeiten? Nun, Frage: Wann fängt die 2. Elternzeit an und muss ich bis zur Geburt in meinen alten Job zurück? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Ansonsten kann man erst ab Geburt des Kindes EZ beantragen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, es kommt darauf an, wielange die Elternzeit beantragt wurde und wieviel von den 3 Jahren noch übrig ist. Soweit ich es verstanden habe, endet sie zwar im März, aber da sind noch keine 3 Jahre um. Evtl. also 8 Wochen vorher (könnte gerade noch so hinhauen) eine Verlängerung der Elternzeit beantragen um x Monate . Mutterschutz greift wohl nicht, da dann vorher nicht gearbeitet wurde, also am besten bis zur Geburt des 2. Kindes. Und dann wenn die Elternzeit für das 2. Kind gleich im Anschluß an den Mutterschutz genommen werden soll, muß dies spätestens 6 Wochen vor dem Beginn beantragt werden. Heidi


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Hallo Heidi, meine jetztige Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und endet im März 2006 (also wohl voll ausgeschöpft). Was ist dann mit den Monaten April, Mai, Juni bis das andere Baby kommt?


Mitglied inaktiv

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dann müßtest du arbeiten gehen im april,mai und juni. es gibt auch die möglichkeit unbezahlten urlaub zu nehmen, aber das ist für dich sehr nachteilig...


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Hallo, wenn deine EZ im März zu Ende ist, müsstest du die Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten.


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