Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Elternzeit richtig beantragen

Frage: 2. Elternzeit richtig beantragen

marina182

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Hallo Frau Bader, Ich beginne jetzt zu studieren und arbeite weiterhin in Teilzeit bei meinen Arbeitgeber. Da ich während des Studiums ein Praktikum absolvieren muss und ich dabei nicht arbeiten kann, muss ich erneut Elternzeit beantragen. Ich hatte für meine erste Tochter nur Jahr genommen, für meine zweite Tochter 1 Jahr und 4 Monate. Die Kinder sind 2015 und 2017 geboren. Für das Praktikum werde ich 4 Monate Elternzeit benötigen. Da da Studium vielleicht doch mehr Zeit in Anspruch nimmt, als evtl erwartet, würde ich evtl gerne zu einem späteren Zeitpunkt noch mal Elternzeit beantragen. Wie mache ich es richtig, sodass mein Arbeitgeber mir keine Steine in den Weg legt. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können für Kind 2 bis zu 24 Mo. nehmen, ohne dass der AG zustimmen muss. Antragsfrist 13 Wo. Bei Kind 1 kommt es darauf an, ob es vor dem 01.07.2015 geboren wurde. Wenn nein, gilt alles wie bei Kind 2. Wenn ja, können Sie nur 12 Mo und nur mit Zustimmung AG nehmen. Liebe Grüße NB


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