Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

14 Partnermonate oder doch nur 12 möglich

Frage: 14 Partnermonate oder doch nur 12 möglich

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten gerne die möglichen 14 'Partnermonate' in Anspruch nehmen. Mit dem jeweiligen Elterngeldbezug und bzw. mit 2 Monaten Mutterschutz-Geld bei mir. Ich möchte gern ab Geburt den Monat 1 bis einschließlich 6 zu Haus bleiben (= 2 Monate Mutterschutzgeld + 4 Monate Elterngeld). Mein Mann, überschneidend, ab dem Monat 6 bis einschließlich 13 (= 8 Monate Elterngeld). Vom Bezugs-Zeitraum wären das dann insgesamt 13 Monate (da wir ja den Monat 6 gern beide zu Haus bleiben möchten), von den Elterngeld-Monaten wären es insgesamt 14 bezahlte Monate. Nun habe ich gehört, dass es eine Grenze gibt beim beruflichen Nettogehalt der Frau. (Wir sind beide als Arbeitnehmer angestellt und voll berufstätig.) Wenn die Frau vorher über 1200 Euro Netto verdient hat, haben die Eltern anscheinend nur noch insgesamt 12 Monate Elterngeld Anspruch (inkl. Mutterschutz-Geld). Diese Info finde ich seltsam und ist aus der Elterngeld-Broschüre vom Bundesministerium für Familie,...und Jugend für uns nicht eindeutig ersichtlich bzw. verständlich. Bei unseren Bekannten haben alle die Partnermonate in Anspruch genommen, die Frauen bleiben für 12 Monate zu Haus und die Männer anschließend für 2 Monate. Wir möchten dieses Modell allerdings nicht anwenden da ich nicht so lange dem Beruf fern sein möchte und mein Mann gern mehr Zeit mit unserem Jungen haben möchte. Ist unser Wunsch-Modell von insgesamt 14 aufgeteilten Monaten, ohne Verlust möglich? Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen von Andrea und Holger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind völlig frei bei der Verteilung der 14 Mo. - nur die Monate, in denen Sie MG beziehen, werden Ihnen zugerechnet Libe Grüsse, NB


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