Zimtstern2016
Guten Tag Frau Bader, Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, der auch weiterhin besteht. Leider war ich sehr lange krank, dass Krankengeld der Krankenkasse ist letztes Jahr ausgelaufen und ich bekam dann das "Krankengeld" von der Agentur für Arbeit. Dieses wurde nun aufgehoben, da ich in den Mutterschutz gegangen bin. Den Aufhebungsbescheid und die Endbescheinigung meiner Krankmeldung habe ich der Krankenkasse vorgelegt. Von dort kam ein Schreiben, dass ich 13 Euro pro Tag an Mutterschaftsgeld bekomme. Meine Frage ist nun: Hat mein Arbeitgeber nach dieser langen Erkrankung (2 Jahre) noch die Pflicht das Mutterschaftsgeld aufzustocken? Das Arbeitsamt sagte mir , dass das Mutterschaftsgeld genau die gleiche Höhe hat wie das Krankengeld. An dieser Aussage zweifele ich aber inzwischen. Vielen Dank für Ihre Antwort .
Hallo, nein, die Agentur für Arbeit/ KK zahlt in Höhe des Krankengeldes. Liebe Grüße NB
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