Sehr geehrte Frau Ubbens,
wie geht man ihrer Meinung nach mit einem zwei jährigen nach einem ausgesprochenen Nein um?
Mein Mann ist der Meinung, dass man den Kleinen sich aufregen lassen soll, bis er sich beruhigt. Ich bin auch der Meinung, das ein ausgesprochenes Verbot oder Nein erstmal bleibt, nur finde ich, dass Trost und Kuscheleinheiten trotzdem ok sind, da der Kleine meiner Meinung nach das Recht hat jederzeit getröstet zu werden. Wird durch das Trösten das Nein relativiert oder nicht? Und wie schaut es aus wenn mein Mann ein Nein ausspricht und der Kleine dann zu mir läuft? Das Nein bleibt bestehen, ist es aber richtig wenn ich dann den gewünschten Trost gebe oder ist es meinem Mann gegenüber unfair oder stehen dem Kleinen seine Kuscheleinheiten von der Person zu von der er es sich wünscht?
Ganz herzlichen Dank
von
Hudhud
am 16.12.2013, 07:21
Antwort auf:
Trost bei Wutanfall
Liebe Hudhud,
ein Zwei-Jähriger darf nach einem Nein getröstet werden, wenn er es zulässt. Wichtig ist, dass das Nein ein Nein bleibt. Auch sich das Kind austoben lassen und anschließend erst trösten sind eine Methode, die in Ordnung sind.
Grundsätzlich ist es o.k. wenn Sie Ihren Sohn auch trösten, wenn das Nein von Papa ausgeprochen wurde. Tatsächlich kann sich Ihr Mann unfair behandelt fühlen. Sprechen Sie mit ihm ab, ob es für ihn in Ordnung ist, wenn Sie Ihren Sohn nach seinem Nein in den Arm nehmen.
Es ist aber auch völlig akzeptabel, wenn Sie beide unterschiedlich verfahren, sprich, Sie trösten Ihren Sohn nach einem Nein von Ihnen und Ihr Mann lässt Ihren Sohn sich austoben. Ihr Sohn wird schon nach kurzer Zeit merken, dass Sie unterschiedlich mit der Situation umgehen und es wird für ihn in Ordnung so sein.
Viele Grüße Sylvia
von
Sylvia Ubbens
am 16.12.2013