Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Schuster, ganz kurz zu meiner/unserer Situation (dieses Posting stellte ich auch in das Forum "Recht"): Mein Ex-Mann (leiblicher Vater meines Sohnes) möchte "gerichtlich" und über das Jugendamt "gegen mich vorgehen", aus folgendem Grund: Unser 8-jähriger Sohn sah meinen Ex-Mann seit der Trennung in 2005 regelmäßig, d.h. im Abstand von etwa 3-4 Wochen (wir wohnen etwa 500 km entfernt) am Wochenende (diese Wochenenden verbrachten sie dann i.d.R. bei MEINEN Eltern und etwa 3-4 mal in dieser Zeit durfte mein Sohn auch "Kurzurlaub" bei seinem Papa verbringen). Nun -mein Ex-Mann zog mit seiner Freundin zusammen- war ein Besuchs-Termin bei Papa vereinbart. Dieser erzählte unserem Sohn, dass er umgezogen sei (jedoch nicht, dass er nun mit seiner Partnerin zusammen lebt -> dies wäre eine "Überraschung" für den Kleinen geworden!!!!!!!!!!!!! Aus meiner Sicht pädagogisch schrecklich!!!). Ich sagte meinem Ex-Mann, dass ich das unvorbereitet nicht möchte und das ich es für unseren Sohn fürchterlich finde, wenn er in diese Situation so "hineingeworfen" wird. Ich stelle mich im ersten Moment sehr dagegen, da ich einfach empört war. Zugleich suchte ich das Gespräch mit meinem Sohn und schilderte ihm kindgerecht die neue Situation bei Papa zu Hause. Ich schlug dem Kleinen vor, dass er es sich ja einfach mal anschauen könne. Mein Sohn stimmte zu und ich teilte dies so meinem Ex-Mann mit, mit dem "Vorbehalt", dass unser Sohn es sich einfach nur mal anschaut und wenn er sich unwohl fühlen würde, müsse ich darüber nachdenken, wie es weiterhin laufe....Ja, und nun ist er der Ansicht, er müsse "trotzdem" über das Jugendamt/Gericht sein Besuchsrecht einfordern usw.... Wo sind nun die Grenzen beiderseits? Was sollte auch pädagogisch berücksichtigt werden? Wie sieht die Rechtsgebung solche "Fälle"? HERZLICHEN DANK und freundliche Grüße
Christiane Schuster
Hallo julienumber2 Soweit mir bekannt ist und wie vermutlich auch vereinbart wurde, wurde Ihrem Ex-Mann ein Besuchsrecht zugesprochen. Dagegen angehen können Sie nur, wenn Sie meinen, dass Ihr Sohn seelischen Schaden erleidet und wenn Sie Ihre Bedenken gegenüber den zuständigen Mitarbeitern beim Jugendamt äußern. Da Ihr Sohn bereits 8 Jahre alt ist, wird seine Meinung sicherlich auch ins Gewicht fallen. Vielleicht mag er ja die Freundin seines Vaters.- Für Sie ist es genauso wie für Ihren Ex-Mann wichtig, Ihren gemeinsamen Sohn und seine eigene Meinung nicht dahingehend zu beeinflussen, dass negativ über den jeweiligen Partner gesprochen wird. Sachlichkeit sollte immer an 1. Stelle stehen. Liebe Grüße und: bis bald?
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