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von Leena  am 13.05.2024, 13:18 Uhr

AfD und JA als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Wer ist denn bei Dir "man"..? Und was meinst Du mit "gerade"..?

Vorliegend geht es darum, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei einer Pressekonferenz im Januar 2019 bekannt gab, die AfD als "Prüffall" einzustufen, da dem Amt "erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Politik" der AfD vorlägen. Die JA (und der damalige "Flügel") wurden dagegen bereits als "Verdachtsfall" eingestuft, da "inhaltlich und numerisch hinreichend gewichtige Anhaltspunkte" dafür vorlägen, dass es sich hierbei um eine extremistische Bestrebung handele. Dagegen hatten AfD und JA geklagt, die Klagen hatte das VG Münster mit Urteilen vom 08.03.2022 abgewiesen.

Im April 2023 teilte das BfV mit, die Beobachtung habe ergeben, dass sich "die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet hätten", die JA werde daher nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Hiergegen haben AfD und JA im Juni 2023 Klage erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Der Antrag wurde vom VG Köln im Februar 2024 abgelehnt.

Heute hat das OVG Münster die Berufungen von AfD und JA gegen die Urteile des VG Köln vom 08.03.2022 zurückgewiesen. Ob AfD und JA gegen die Nichtzulassung der Revision beim BVerfG vorgehen, bleibt abzuwarten.

Die Justiz macht einfach ihre Arbeit und prüft die Klagen und Anträge der AfD und der JA und urteilt. Was daran hältst Du denn scheinbar für verkehrt..?

Ich finde das Urteil des VG Köln vom Februar 2024 tatsächlich ausgesprochen lesenswert, da wird vom Gericht sehr detailliert und mit vielen Fundstellen und Verweisen ganz ausführlich begründet, warum das Gericht die Einstufung des BfV für berechtigt hält. Das ist wirklich geballte Information und wenn man das liest und hinterher die AfD immer noch für eine wählbare Alternative hält, der muss - meiner Meinung nach - entweder komplett doof oder wirklich komplett rechtsaußen sein. Na ja, die Möglichkeit "komplett gehirngewaschen" gibt es vielleicht auch noch...

 
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