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Arzttermine
Die Gesundheit Ihres Babys
Ihr Kind ist nun zwischen sieben und neun Monaten alt. Falls Sie mit ihm noch nicht bei der Vorsorgeuntersuchung U5 (zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat) waren, sollten Sie das möglichst bald nachholen. Die Zeit der schnell aufeinander folgenden Vorsorgeuntersuchungen ist nun vorbei. Die nächste, die U6 - auch "Einjahresuntersuchung" genannt - ist erst zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat fällig.
Solange Ihr Kind gesund ist, müssen Sie also vorläufig nicht zum Kinderarzt. Dennoch gilt:
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Scheuen Sie sich nicht den Arzt anzurufen, sobald Sie wegen einer Sache beunruhigt sind oder Rat brauchen, etwa in Ernährungsfragen. |
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Auf jeden Fall sollten Sie den Arzt kontaktieren, wenn Ihr Kleines krank wirkt und sich die Beschwerden (wie Husten, verstopfte Nase, Durchfall, Erbrechen) nicht am gleichen Tag deutlich bessern. Auch bei Fieber über 38,5 Grad bzw. wenn Fieber zu den genannten Beschwerden hinzukommt, sollten Sie sich mit Ihrem Kinderarzt in Verbindung setzen. Und wenn Sie, etwa am Wochenende die Praxis nicht erreichen? Was Sie dann tun können, erfahren Sie unter Wir erreichen unseren Arzt nicht - was tun? |
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Machen Sie einen Termin beim Arzt ab, wenn Sie glauben, dass Ihr Kind sich nicht optimal entwickelt, etwa schlecht hört oder sieht. Auch ungewöhnliches Verhalten wie auffallende Teilnahmslosigkeit oder ein Ess-Streik sind ein Grund zum Arzt zu gehen. |
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