Geschrieben von BabyBoy20 am 18.05.2024, 17:30 Uhr |
8. Ssw Freistellung
Wenn dein FA die Freistellung unterschrieben hat, dann gilt die ab Unterschrift. Unabhängig von deinem Arbeitsplatz, allein aufgrund medizinischer Gründe. Heißt dein AG darf dich nicht weiter einsetzen. Das muss auch nicht genehmigt werden oder irgendwas sonst.
Wie ist es sonst bei euch, wenn du krank bist? Habt ihr ein Vertretungssystem? Wenn ja, und du nett sein willst, könntest du die Kollegen schon mal vorwarnen. Sonst würde ich gleich Dienstag das Gespräch mit dem Chef suchen. Gleich am Morgen vor Arbeitsbeginn. Danach wirst du wieder nach Hause gehen dürfen.
Dein Arbeitslohn bekommst du wie gewohnt vom AG. Der kann ihn von der Krankenkassen zurückfordern. Da musst du dich aber um nichts kümmern. Du bekommst den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Also Dez-Februar oder der 13 Wochen davor. Bis zum Beginn des Mutterschutz.
Was Kollegen angeht: klar, werden die wissen was los ist. Aber ganz ehrlich. Du bist schon sehr weit! Das FG ist nur noch bei unter 1,5%. Ein knappes Prozent Restrisiko bleibt immer, auch nach der 12. Woche (Schwangerschaftskomplikationen, FG etc). Und dein FA hat das Verbot ja nicht aus Spaß ausgesprochen, sondern um dich und das Ungeborene zu schützen!
Ich hatte zwei FG. An einer war vermutlich meine Arbeit (mit)schuld. Ist jetzt Jahre her. Aber ganz verzeihen werde ich es mir wahrscheinlich nie.
- 8. Ssw Freistellung - Hallohallo56, 8. SSW 18.05.24, 13:38
- Re: 8. Ssw Freistellung - Pinguina1, 7. SSW 18.05.24, 14:57
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