Geschrieben von Cpt_Elli am 05.05.2024, 9:12 Uhr |
Stimmt so nicht: §616 BGB
Den § 616 BGB kann man im Arbeits- oder sogar in Tarifverträgen komplett oder in Teilen ausschließen. Das ist meiner Erfahrung nach mittlerweile Standard in Deutschland.
Allerdings ist es mir völlig unverständlich, warum ein Arbeitgeber wegen eines Tages so pingelig ist.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Wasmussdasmuss 02.05.24, 11:38
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Stimmt so nicht: §616 BGB - Cpt_Elli 05.05.24, 9:12
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Piccadilly 06.05.24, 6:06
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Ellert 06.05.24, 8:50
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - SarahV 06.05.24, 7:07
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
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