Geschrieben von Pamo am 02.05.2024, 20:31 Uhr |
Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Grundsätzlich gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub - außer es gibt einen Tarif- oder Arbeitsvertrag, der etwas anderes vorsieht. Wenn es keine andere Lösung gibt, ist das sicher etwas anderes. Aber in eurem Fall könnte jemand anderes sich um das Kind kümmern, bspw. ein Babysitter oder die Eltern eines Spielkameraden. Da ist keine echte Notlage.
- Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Wasmussdasmuss 02.05.24, 11:38
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Stimmt so nicht: §616 BGB - Cpt_Elli 05.05.24, 9:12
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Piccadilly 06.05.24, 6:06
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Ellert 06.05.24, 8:50
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - SarahV 06.05.24, 7:07
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
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