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Geschrieben von Sille74 am 30.04.2024, 9:35 Uhr

Junge Junge

Tsja, dann gibt es aber immer noch die "Elemente des Dafürhaltens" bzw. wenn die (falsche) Tatsachenbehauptung Voraussetzung für eine Meinungsbildung/-äußerung ist, ist die Gesamtheit geschützt ... Aber wir müssen da jetzt keinen verfassungsrechtlichen Diskurs führen, es geht darum, dass eben allein eine solche Äußerung in der Regel noch nicht strafbar wäre.

 
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