Ich hoffe sie können mir helfen,
ich bin aktuell noch in Elternzeit bis zum 17.04.2012 meine Tochter ist dann zwei Jahre und mein nächster Mutterschutz beginnt am 23.04.2012 also eine Woche ist dazwischen. Arbeiten kann ich in der Woche dazwischen nicht da meine Arbeitsstelle ist in einer Discothek ist(nur Nachtarbeit), bis wann muss ich meine zweite Elternzeit beantragen und muss ich mich wegen der einen Woche krankschreiben lassen oder soll ich mich Kündigen lassen, ich möchte nach der Elternzeit nicht mehr in dem alten Betrieb arbeiten.
Versichert bin ich über meinen Mann.
Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 13:18
Antwort auf:
Zweite Elternzeit beantragen
Hallo,
der AG muss hier das BV einhalten. Kündigen kann der AG wegen der neuen SchwS nicht. Warum auch - besser ist es doch, bis zum Ende dieser EZ im Arbeitsverhältnis zu bleiben und sich dann etwas neues zu suchen
Lieeb Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2011
Antwort auf:
Zweite Elternzeit beantragen
Also Du solltest Deinem Betrieb mitteilen dass Du wieder schwanger bist, und die MÜSSEN dann eigentlich eine BV ausstellen, da Du Nachts ja nicht arbeiten darfst. Du solltest dann für die eine Woche von dem Betireb Dein Gehalt bekommen, und dann in Mutterschutz gehen, mit entsprechenden Zahlungen seitens Deines Arbeitgebers.
Kündigen kann er Dich GAR NICHT! Du bist schwanger, und da hast Du kündigungsschutz. Die zweite Elternzeit reichst Du entweder direkt ein, oder direkt nach der Geburt - mindestens 7 Wochen vor Antritt, sprich 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 14:48