Hallo,
ich habe einen befristeten arbeitsvertrag bis 28.02. und werde dann auch nicht weiter übernommen!!!
Wie ist das dann nach dem mutterschutz wegen elternzeit???Wo muss ich die beantragen bzw. wie ist das mit dem elterngeld dann???wer zahlt das dann und wie wird es berechnet???
Weil eigentlich kann man elternzeit ja nur beim arbeitgeber beantragen...aber ich habe dann ja keinen mehr!!!
Und entbindungstermin ist der 07.03.!!!!
Danke
von
cschu
am 03.01.2013, 15:45
Antwort auf:
wo elternzeit beantragen
Hallo,
Sie bekommen das MG nach Beendigung des Vertrages von der KK. EG bekommen Sie ganz normal. Das zahlt die EG-Stelle, www.elterngeldrechner.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2013
Antwort auf:
wo elternzeit beantragen
Hallo,
das Elterngeld gibt es nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Staat. Elterngeld wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Je nach Wohnort ist die Zuständigkeit unterschiedlich. Unsere Krankenkasse hat uns dazu Auskunft gegeben, wo man was beantragen kann. Man findet das aber auch über Suchmaschinen.
http://www.elterngeld.com/elterngeld-wo-beantragen.html
Hier steht alles rund ums Elterngeld drin.
Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor Entbindungstermin, also wäre der letzte Arbeitstag der 24.01.2013.
Der Arbeitgeber zahlt so lange man angestellt ist, ich denke danach gibt es dann nur noch das Geld von der Krankenkasse während des Mutterschutzes......genau kann ich das nicht beantworten.
Aber ich hoffe zumindest hilft das schon ein wenig weiter....
Elternzeit
von
Jana78
am 04.01.2013, 13:13