Guten Tag Frau Bader,
Ich hoffe sie können wir helfen weil ich im Netz nichts gefunden habe was meine Frage beantworten konnte.
Mein Freund hat zwei Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist und diesen Unterhalt auch selbstverständlich zahlt.
Jetzt sieht es so aus das ich schwanger bin und wir Fragen uns wie hoch sein zukünftiger Selbstbehalt ist wenn er ein leibliches Kind im Haushalt Leben hat.Ändert sich der Selbstbehalt überhaupt?
Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir meine Frage beantworten würden.
Im voraus schon herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß
von
NeueHoffnung2
am 30.10.2017, 21:58
Antwort auf:
Wie viel Selbstbehalt wenn ein Kind im Haushalt?
Hallo,
das ist nicht so einfach zu beantworten.
Der Selbstbehalt sind 1080 €, es liegt hier aber möglicherweise eine Mangelfallberechnung vor, der wird sich ihr Freund an einen Kollegen vor Ort wenden müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2017
Antwort auf:
Wie viel Selbstbehalt wenn ein Kind im Haushalt?
Der Selbstbehalt bleibt der Gleiche, also als Berufstätiger 1080,00€ glaube ich, Alles was darüber liegt wird für die Unterhaltsberechnung herangezogen, wobei dann auch euer gemeinsames Baby berücksichtigt wird. Verdient er genug um für alle 3 Kinder Regelunterhalt zu leisten dann wird sich Nichts ändern. Reicht sein Verdienst nicht, dann kommt es zur so genannten Mangelfallberechnung und das zur Verfügung stehende Geld wird auf die 3 Kinder gerecht verteilt, wobei hier jedoch Altersstufen berücksichtigt werden. Heisst Ein Kind was bereits 12 ist wird prozentual mehr Unterhalt bekommen als z.B. euer Baby.
Greift also die Mangelfallberechnung, kann es sein dass sich der Unterhalt, den dein Freund derzeit für seine zwei großen Kids zahlt, verringert.
von
Julisa
am 31.10.2017, 12:03
Antwort auf:
Wie viel Selbstbehalt wenn ein Kind im Haushalt?
Was Julisa schreibt ist soweit korrekt mit einer Anfügung:
Da er nun 3 Unterhaltsberechtigte zu bedienen hat, wird er i. d. R. in der Düsseldorfert Tabelle eine Einkommens-Stufe runtergestuft. Das bedeutet, das auch für die beiden ersten Kinder ertwas weniger Unterhalt zu leisten ist.
Das mit dem Selbsthalt ist ggf. in den Leitlinien des OLG Düsseldorf einfach nachzulesen (die Suchmaschine hilft).
Gruss
D
von
desireekk
am 31.10.2017, 15:54