Frage: Unterhalt / Selbstbehalt

Hallo Frau Bader, Ich habe ein anliegen. Ich bin seit 4 Wochen Mama, bekomme derzeit leider Hartz 4, nun hat das Jobcenter den Kindsvater zwecks Unterhalt für die kleine und Betreuungsunterhalt für mich angeschrieben. Er sagt er bezahlt den Unterhalt für die kleine aber für mich kann er kein Unterhalt bezahlen. Desweiteren will er nicht seine ganzen Unterlagen an das Jobcenter schicken. Er sagte er ist bereit seinen Verdienst und Ausgaben aufzulisten und Nachweise dazu zu legen aber er möchte nicht für 12 Monate alle seine Daten offen legen. Zumal er ja Unterhalt bezahlen möchte für die kleine. Er hat derzeit einen Nettoverdienst von 1800/1900 Euro. Davon hat er Miete, Autokredit, Versicherungen & co zu zahlen. Wie viel Unterhalt müsste er für die kleine Bezahlen? Und muss er zwingend für mich Geld bezahlen? Obwohl er es finanziell gar nicht wuppen kann? Desweiteren hat er die komplette Erstausstattung für die kleine bezahlt. Wir das auch als Unterhalt gerechnet? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

von Jen1005 am 26.07.2021, 14:28



Antwort auf: Unterhalt / Selbstbehalt

Hallo, er hat eine gesettlichr Verpflichtung, seine Einkünfte offen zu legen, er hat er kein Wahlrecht. Sein Selbstbehalt gegenüber dem Kind ist 1160 EUR, er muss immer mind. 100 % der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Wenn dann nicht genug übrig bleibt, sieht es mit Betreuungsunterhalt schlecht aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2021



Antwort auf: Unterhalt / Selbstbehalt

Was der KV will, spielt keine Rolle. Er wird gezwungen sein, alles offen zu legen. Für einzelne Berechnungen steht Frau Bader nicht zur Verfügung, da musst du dich z.B. ans Jugendamt wenden (hier nur allgemeine Auskünfte, kostenfrei). Schau sonst selbst in die Düsseldorfer Tabelle (Internet).

von KielSprotte am 26.07.2021, 16:38



Antwort auf: Unterhalt / Selbstbehalt

Vorrangig ist der Unterhalt für euer Kind - dein Betreuungs-Unterhalt ist nachrangig zu betrachten. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei 1160 Euro - nach D´Dorfer Tabelle müsste er dann bei einem Nettoverdienst von bis zu 1900 Euro 393 Euro Unterhalt für euer Kind zahlen. H4 wird dann auf den Betreuungsunterhalt - sofern er den zahlen kann - angerechnet. Geh zum Jugendamt und lass dich da beraten bzw das über das JA laufen und berechnen. Grundsätzlich scheint der KV ja aber nicht unwillig zu sein, Unterhalt zu zahlen - das ist schon mal gut.

von cube am 26.07.2021, 19:07



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