Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Selbstbehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt und Selbstbehalt

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, mein freund lebt in scheidung und hat eine tochter im alter von 14 jahren. er zahlt unterhalt für sie. ich möcht gern mal wissen wie hoch der selbstbehalt ist. liebe grüße sylvi


Mitglied inaktiv

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was er verdient! -1300 =840 Euro -1500 =900 Euro danach geht der Selbstbehalt pro 200Euro Verdienst um 50 euro hoch! guck mal unter Düsseldorfer Tabelle


Mitglied inaktiv

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... ist aber nicht richtig. Vielleicht verwechselst du das mit dem "Bedarfskontrollbetrag" ??? Also der Selbstbehalt richtet sich ausschliesslich nach folgenden Kriterien: -Neue oder alte Bundesläner -Erwerbstätig oder nicht erwerbstätig -Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern Und/oder Ehepartner, oder erwachsenem Kind oder anderen Verwandten Bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen aus den alten Bundesländern beträgt er gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern 840Euro. Wenn der Unterhaltspflichtige NICHT erwerbstätig ist (dauerarbeitslos oder Rentner etc) dann vermindert sich der Selbstbehalt auf 730Euro in den alten Bundesländern. Der Bedarfskontrollbetrag kommt nur bei Ehegattenunterhalt in Betracht.... da kenne ich mich nicht weiter aus. cu


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