Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt Selbstbehalt mit Kind im Haushalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt Selbstbehalt mit Kind im Haushalt

Pupsi29

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Hallo. Ich hab eine Frage. Und zwar muss mein Freund Unterhalt zahlen für sein ältestes Kind. Ich weiß dass der Selbsterhalt bei 880 Euro sind bei seinem Verdienst (was ich zu wenig finde). Wie verhält es sich dann,wenn ein Baby (6 Monate) in unserem Haushalt lebt,es ist unser gemeinsames Kind. Ändert sich die Höhe des Selbsterhaltes? In der Düsseldorfer Tabelle finde ich da keine Info. Ich hoffe Sie können mir da weiter helfen. Lg Nancy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er tatsächlich arbeitet, ist der Selbstbehalt 1080 €. 880 € sind es, wenn man nicht erwerbstätig ist. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen. Klartext heißt das, das erste Kind bekommt weniger. Liebe Grüße NB


misses-cat

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880 Euro sind nur dann der Selbsterhalt wenn man arbeitslosengeld bekommt, wenn man arbeitet liegt der bei 1080,00 € ?!


Pupsi29

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Ja irgendwas mit 880 und 1080 hab ich mal was gehört. Weiß aber nicht wie es sich verhält welcher Betrag wann. Und wenn Kinder im Haushalt mit leben? Hab mal gehört,da soll die Grenze höher sein als 880 Euro. Oder spielt das keine Rolle ob Kinder oder nicht?


misses-cat

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Natürlich spielt das Kind eine Rolle, sagen wir Mal dein Mann verdient netto 1300 ( was sehr wenig wäre, wenn er Vollzeit arbeitet wäre das unser dem Mindestlohn und das Jugendamt könnte verlangen daß er sich noch einen 450€ Job dazu holt, weiß ja nicht in welchen Teil Deutschlands ihr lebt und wie es mit Jobs aussieht bei euch) dann hat er einen Selbsterhalt von 1080€, die restlichen 220€ würden unter den Kindern aufgeteilt werden, aber es würde dem Alter entsprechend aufgeteilt werden also das ältere Kind würde mehr bekommen als das Baby ( ausser sie sind in einer Altersstufe ). Jetzt aber das aber, wenn für das ältere Kind ein Titel besteht darf er das nicht einfach so ändern er muss zu Gericht und das ändern lassen, das geht meines Wissens nur über einen Anwalt das Jugendamt hilft dabei nur dem Elternteil wo das Kind lebt.


Pupsi29

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Ja er hat zwischen 1200 und 1300 Netto. Leben in Mecklenburg-Vorpommern. Titel weiß ich nicht. Muss ich ihn fragen. Es war aber schon mal eine Kontopfändung letztes Jahr wegen dem Unterhalt an die Kasse. Bis er die Firma gewechselt hat. Das können die verlangen,dass man noch mehr arbeitet? Das ist krass. Familienleben bleibt dann auf der Strecke. :-o


malini

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Nun, soll das erste Kind "auf der Strecke" bleiben? Er wusste ja vor eurem Kind von seiner Unterhaltsverpflichtung. Gibt es keine Möglichkeit, dass er nen besserbezahlten Job findet? Wenn schon mal gepfändet würde, hört sich das nach nem Titel an - den müsste er abändern lassen.


Pupsi29

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Man,es hat keiner gesagt dass das Kind auf der Strecke bleiben soll. Also spar dir deine Belehrungen. Ich wollte nur ne Info. Und ja,natürlich hab ich Angst,dass das Geld nicht reicht,da ich darzeit auch nur Elterngeld bekomme,ist doch normal. Heiß,taber nicht,dass es so ist,wie du meinst. Hier sieht es überall so aus mit Arbeit,wenn er die Nachtzuschläge nicht hätte,hätte er weniger,was bei der Höhe vom Selbsbehalt dann eh nicht so wichtig ist. Aber hier ist allgemein der Stundenlohn nicht so hoch wie in den alten Bundesländern,ist ja bekannt.


Pupsi29

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Danke Frau Bader. Das heißt die Differenz von 1080 bis 1300 Euro ist das was er zahlen müsste (220 Euro max,weils bissl schwankt der Verdienst),aber davon dann auch nicht alles weil ein Baby im Haushalt lebt? Hab damit ja keine Erfahrungen und daher auch keine Ahnung wie sowas läuft. Lg


Pupsi29

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Was mich nir irritiert,in der D Tabelle steht 880 Euro bei einem Nettoverdienst bis 1900 Euro.


misses-cat

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Die Düsseldorfer Tabelle hilft euch nicht wirklich, dein Freund verdient einfach zu wenig, tut er schon für ein kind. Es ist bei euch eine Mangelrechnung, da aber schon Mal bei deinem Freund gepfändet wurde liegt sehr wahrscheinlich ein Titel vor, somit sollte dein Partner schnellsten zu Gericht und den ändern lassen. Ob er dann dazu aufgefordert wird sich weitere Arbeit zu suchen( 450 € Job) weiß ich nicht. Theoretisch kann das Amt das verlangen, die Frage ist aber auch ob es bei euch Arbeit gibt und wie viele Stunden er jetzt schon arbeitet.


Pupsi29

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Ok danke dir. Ich werd mal nen Anwalt aufsuchen und mal mit dem sprechen. Er arbeitet zwischen 8 und 10 Stunden plus teilweise außerhalb der Arbeitszeit ab und an 2 Stunden,gleiche Firma.


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