Angelandbaby
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation. Wir haben ein Trennungskind (5) im Haushalt, welches nun durch einen positiven Coronafall im Haushalt bei uns mit in Quarantäne ist (seit Dienstag). Die Mutter hätte eigentlich seit gestern wieder Umgang gehabt (gerichtlich geregelt). Darf sie zum einen eine Freitestung ohne die Zustimmung des Vaters verlangen? Der Vater ist dagegen, da der Kleine davor ziemliche Angst hat und dies auch mehrfach geäußert hat (war erst kürzlich durch die Kita in Quarantäne). Zum Anderen...wenn er freigetestet werden sollte, darf die Mutter dann gegebenenfalls den Umgang bei uns verweigern, wenn noch Haushaltsangehörige unter Quarantäne stehen? (Bei Erkrankung ist diese ja länger, als für die engen Haushaltsangehörigen.) Der Vater ist nicht erkrankt und könnte sich ebenfalls freitesten. Es findet eine Isolation statt, so dass es zu keinen Zusammentreffen zwischen dem Sohn und der erkrankten Person kommt. Die restlichen Haushaltsangehörigen (Halbschwester, Stiefgeschwister) sind ja wie gewohnt da. Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Antwort.
Hallo, wenn das Kind nicht selber unter Quarantäne ist, sondern nur andere Mitglieder des Haushaltes, kann der Umgang doch stattfinden. Alles zum diesem Thema schreibt das Ministerium hier: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html Liebe Grüße NB
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