Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Hallo, besteht eine Unterhaltspflicht des Vaters in unserem Fall? Wir sind nicht verheiratet, aber leben als Paar zusammen in einem Haushalt. Vater hat zusätzlich eine Zweitwohnung, in der er zum Teil wohnt ( jedes zweite Wochenende, meist sind mein Sohn und ich dabei) Wir üben gemeinsam das Sorgerecht aus. Während der Elternzeit (1 Jahr) geht er vollzeit arbeiten und bin zu Hause und betreue unseren Sohn. Danach möchte ich wieder arbeiten gehen. Meine Eltern meinen der Kindsvater müsste mindestens 400€ zahlen. Ich bin mir nicht sicher, da wir alle Kosten für den gemeinsamen Lebensunterhalt und Sohn zusammen bestreiten. Das Kindergeld geht auch auf ein gemeinsames Konto. Ich hätte gern etwas Sicherheit bevor ich das Thema anspreche, da man sich auch leicht auf den Schlips getreten fühlen kann. Viele Grüße und schon mal vielen Dank. Lily04

von Lily04 am 07.09.2022, 15:31



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Hallo, bei gemeinsamen Haushalt und gemeinsamen Konto wird kein Unterhalt gezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2022



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Wenn eh alles in eine Kasse fließt, verstehe ich den Sinn und Zweck nicht......?!

von KielSprotte am 07.09.2022, 15:41



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Meine Eltern meinen es müsse ein eigenes Konto für unseren neugeborenen Sohn sein für seine Ausbildung etc und falls wir uns mal trennen sollten. Ich bin nun verunsichert, weil ich bis dato davon ausgegangen bin, dass er nicht unterhaltspflichtig ist, weil wir alles gemeinsam zahlen.

von Lily04 am 07.09.2022, 16:06



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Solange ihr keine Streitereien über eure Gelder habt, ist doch alles gut. Ihr lebt schließlich zusammen. Solltet ihr euch mal trennen, dann muss er Unterhalt für euer Kind zahlen - sofern es seinen Lebensmittelpunkt dann bei dir hat. Aber vorher doch nicht.

von cube am 07.09.2022, 16:09



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Nein. Er darf dich und das Kind komplett finanzieren. Du darfst die beiden komplett finanzieren und ihm noch Geld dazu schenken. Ihr dürft euch die laufenden Kosten teilen. Das ist euer privates Arrangement.

von Pamo am 07.09.2022, 16:19



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Das kommt drauf an, wie ihr haushaltet. Habt ihr getrennte Konten und überweist von dort aus die gleiche Summe auf ein gemeinsames Konto, von dem alle Kosten bezahlt werden, die für die Famiie anfallen inkl Miete, Essen etc, dann wäre es evtl ungleich verteilt wenn ihr zB vorher gleich viel verdient habt und du jetzt aufgrund der Elternzeit deutlich weniger. Also wenn ihr zB beide 1800 Euro zahlen würdet, was beineuch beiden früher 50% eurer Einkommens waren aber jetzt aufgrund des Elterngeldes 100% deines "Einkommen" wären und bei ihm aber weiter nur 50%. Dann solltet ihr mal über Geld sprechen. Aber wenn ihr komplett zusammen haushaltet oder du trotz Elterngeld mehr verdienst als er dann macht es keinen Sinn. Und Unterhalt wäre eh an dich und nicht für ein Sparkonto des Kindes

von roza_soza am 07.09.2022, 16:30



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Deine Eltern irren. Eltern sind darüber hinaus sicherlich dazu verpflichtet, für das Kind zu sparen. Sie können es, wenn sie wollen und können. Müssen aber nicht. Unterhalt ist auch nicht zum sparen gedacht, sondern dient der Abdeckung von Kosten im Alltag. Ich hoffe mal deine Eltern waren auch so großzügig bei dir.

von Bone am 07.09.2022, 19:13



Antwort auf: Unterhaltspflicht gemeinsamer Haushalt

Das kann der Partner und Vater deines Kindes sogar in seiner Steuererklärung geltend machen. https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/unterhalt-an-lebensgefaehrten/ Schon aus steuerlichen Gründen haben wir das Geld auch tatsächlich überwiesen als Nachweis.

von Tini_79 am 11.09.2022, 00:26



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