Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht Ehemann zu rechtlichem kind wenn nicht der biologische vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltspflicht Ehemann zu rechtlichem kind wenn nicht der biologische vater

LeniJonte

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Guten Tag, ich befinde mich in folgender Situation. Verheiratet seit 2014 Ende des Trennungsjahres 01.12.2019 Schwanger geworden von anderem mann bin ich im november 2019 scheidungsantrag hat mein mann ende letzten jahres eingereicht Mein Kind kommt im august zur welt. Wahrscheinlich klappt das mit der scheidung nicht bis august wegen corona? wie realistisch sehen Sie das? Wenn ich dann im August noch verheiratet bin, hat mein Kind dann auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Nochmann? Oder wenn ich dann wahrheitsgemäß sagen muss, er hat es nicht gezeugt, erlischt dann der anspruch? das jobcenter verlangt von mir dass ich kindesunterhalt einfordere vorher der kommt ist mir eigentlich egal solange das rechtlich möglich ist müsste der kindesunterhalt meinem Nochmann dann irgendwann zurückgezahlt wird wenn der wahre vater ermittelt wird? der wahre vater wird es nicht freiwilig tun, deswegen zieht sich das erstmal. oder muss meinem nochmann der unterhalt für das ihm fremde kind nicht erstattet werden und er hat pech gehabt? wie lange dauert so eine anfechtung überhaupt? würde mich interessieren, seinen anwalt kann ich ja nicht fragen, der ist ja der vom gegner lieben gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ehemann ist der rechtliche Vater und muss auch Unterhalt zahlen. Er kann ihn aber uU später vom leibl Vater zurückfordern. Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin, "das jobcenter verlangt von mir dass ich kindesunterhalt einfordere vorher der kommt ist mir eigentlich egal solange das rechtlich möglich ist" Ich hab den Satz gestern und heute schon so oft durchgelesen und gedacht, dass ich ihn irgendwann mal lesen kann ohne fassungslos ob dieser unglaublichen Frechheit zu sein. Es ist mir nicht gelungen. Karma is a bitch only when you are floe


LeniJonte

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bist du frau bader? nein habe ich dir diese frage gestellt? nein was antwortest du also? ich wollte mich über die rechtlichen sachen informieren! solange es rechtlich ist und rechtlich machbar, warum dann darauf verzichten? würdest du das tun? wenn der nochmann die jahrelang gedemütigt hat und mir mein selbst verdientes geld sogar in der ehe teilweise verprasst hat durch spielsucht ich mache ja keine falschangaben ich sage schon die wahrheit wenn ich von irgendwelchen behörden gefragt werde! und hier den vergleich mit einer **** mit mir zu ziehen in einem rechtsforum ist schon sehr mutig von dir auch das internet ist kein rechtsfreier raum


la-floe

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das ist ein öffentliches Forum, hier kann jeder antworten. Wenn du eine aussschließliche Rechtsberatung suchst nimm einfach etwas Geld in die Hand und vereinbare ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt. Ich habe dich zu keinem Zeitpunkt b.... genannt, offensichtlich verstehst du denn Spruch nicht. floe


Berlin!

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Wenn Du Dich scheiden lassen willst, brauchst Du zwingend einen Anwalt. da ihr Euchnicht einvernehmlich scheiden lasst, reicht auch einer nicht. Den mußt Du dann aber bezahlen. Also mit Geld. Dafür darfst Du dann sicher auch ein wenig weiter unverschämt sein. Funfact: Ich kenne die Antwort auf Deine Frage sogar, ist nicht unbedingt Jura am Hochreck. Ich habe nur überhaupt keine Lust, Dir etwas zu raten. Und den Karma-Spruch mag ich. Passt.


LeniJonte

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nööö anwalt muss ich nicht zahlen muss mir nur nen beratungsschein beim amtsgericht holen wird mir aber momentan zu stressig wegen corona


Berlin!

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Was Du brauchst is Vkh, Frau Schlau. Und dann viel Spaß bei der Anwaltssuche. Mit Deiner Einstellung und Deiner Art bist Du sicher gerne gesehen. VOR jeder Anwaltspraxis. Und so, wie Du drauf bist, wird das JA schnell auf der Matte stehen und Mals schauen, ob Du Dich überhaupt um ein Kind kümmern kannst.


vegeta-bunny

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So viel ich von anderen alleinerziehenden Frauen weiß ist folgendes : Dein Noch Ehemann muss nicht bezahlen, weil er nicht der leibliche Vater ist und er wird anfechten und so lange muss er nicht bezahlen und bekommt ja auch keine Probleme mit dem Jugendamt, da er ja auch beweisen kann, dass er nicht der Vater ist. Zum leiblichen Vater, er kann machen was er will, hat er ein ausreichendes Einkommen muss er bezahlen. Er kann natürlich die Bezahlung hinaus zögern bis bewiesen wurde das er der Vater ist. Aber dann heißt neben dem laufenden Unterhalt muss er das andere nachzahlen. Bis er zahlt kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und das musst du sogar, solltest du weiter Alg 2 bekommen. Aber egal welche Unterhaltsart kommt, es wird zu 100 % angerechnet. Kein Freibetrag oder Freipauschale. Und Elterngeld wird auch zu 100 % angerechnet. Wegen Corona Stress, ob du kein Stress möchtest oder nicht. Wenn die Verpflichtungen an das Jobcenter nicht oder zu spät erledigt werden, bekommst du Sanktionen. Es ist egal, ob du ein Kind bekommen hast. Es wird erwartet, dass du dich um die Dinge so schnell wie möglich kümmerst. Und Elterngeld wird nur 2 bis 3 Monate nach der Geburt nachbezahlt vor Antragstellung, Kindergeld kann zu 6 Monate dauern und wird auch 100 % auf das Alg 2 angerechnet. Wenn du zu lange wartest hast du Monate lang nur die Miete und kein weiteres Geld. Du hast jetzt Zeit alles vorzubereiten. Alle Anträge ausfüllen, entsprechende Unterlagen zusammen suchen und die Vaterschaft Anerkennung beim anderen Mann kannst du schon vorher beim Jugendamt ansprechen, damit der Unterhaltsvorschuss so schnell wie möglich nach der Geburt beantragt werden kann. Sobald das Kind da ist, hast du keine Zeit mehr. Ich wünsche dir alles Gute.


LeniJonte

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@Berlin! loool das JA soll bei mir auf der matte stehen, nur weil ich rechtmäßigem unterhalt für mein kind von meinem Ehemann fordere, der ihm zusteht (Frau Bader hat das nun ja auch beantwortet) ich habe bereits 2 kinder und noch nie "das jugendamt auf der matte stehen gehabt" lol wahrscheinlich hast du schonmal probleme mit denen gehabt, wenn du das ansprichst.. wer weiß wie du drauf bist


LeniJonte

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@ Berlin! dem kind seinen rechtmäßigen unterhalt zu unterschlagen, so wie du es machen würdest, da sollte das Jugendamt mal "bei dir auf der matte stehen" unglaublich manche leute :-D


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