Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat einen minderjährigen Sohn aus einer vorherigen Beziehung, für den er bisher vollen Unterhalt gezahlt hat (302€). Im Oktober letzten Jahres haben wir ein gemeinsames Kind bekommen, sodass mein Mann die Neuberechnung des Unterhaltes unter Berücksichtigung unseres Sohnes beantragt hat. Heute kam der Bescheid. Er soll weiterhin vollen Unterhalt zahlen, da ich 1.800€ Elterngeld bekomme und damit für unseren Sohn allein aufkommen muss. Ich habe aber auch noch einen sechsjährigen Sohn aus vorheriger Beziehung, der bei uns lebt und für den ich lediglich 120€ Unterhalt vom Vater bekomme. Ich soll also für 2 Kinder nahezu komplett allein aufkommen, damit die Ex volles Geld plus Kindergeld bekommt? Ist dies rechtens? Da die Kinder und ich privat versichert sind, habe ich allein 400€ Krankenkassenbeitrag jeden Monat. Plus die Betreuungskosten für den Großen usw. Außerdem muss mein Mann ab Oktober für 6 Monate zuhause bleiben, da ich wieder arbeiten gehe und wir erst ab März 2020 einen Krippenplatz haben. In dieser Zeit hat er noch für einen Monat Anspruch auf Elterngeld, die anderen 5 Monate bekommt er keinen Cent von irgendwo her. Heißt das dann, dass ich für den Unterhalt seines Sohnes, meiner KInder und meines Mannes komplett aufkommen muss? Ich weiß, dass mein Mann zum Unterhalt verpflichtet ist, das ist auch völlig okay, immerhin ist es sein Kind. Er ist auch regelmäßig bei uns,wir pflegen ein gutes Verhältnis, wir nehmen ihn mindestens zwei Mal im Jahr mit in den Urlaub, kaufen Kleidung usw. Aber das unser Kind komplett außen vor bleibt und im Endeffekt ich für ein mir fremdes Kind zahlen muss, widerspricht meinem Rechtsempfinden. Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

von Pinki84 am 27.04.2019, 15:25



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Hallo, es wird grds. immer der MIndestunterhalt geschuldet. Wenn er zu wenig verdient, um diesen zu zahlen, muss er eben einen weiteren Job annehmen-so sieht es der Staat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.05.2019



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Hm, was hat Dein Mann denn an Nettoverdienst? In der Elternzeit von Deinem Mann wirst Du auf jeden Fall aufkommen müssen, denn er kann nicht absichtlich auf sein Gehalt verzichten wenn er Unterhaltspflichtiger ist. Anspruch auf Betreuung hat das Kind ab dem ersten Geburtstag, da könnt ihr noch einmal Druck machen bei der Stadt.

von Sternenschnuppe am 27.04.2019, 15:32



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Wenn dein mann in EZ ist, muss der Unterhalt neu berechnet werden. Weil du dann auch ihm gegenüber Unterhalt verpflichtet bist. Den dann schuldest du ihm ja sein Taschengeld, von dem er, je nachdem wie hoch das ist, dann eben den Unterhalt zahlen muss. Du wirst dann ja auch deutlich besser wieder verdienen wenn dein Mann statt dir daheim ist. Du sagst es selbst du bekommst nur so wenig Unterhalt für dein Kind. Willst aber im gleichen Atemzug das es dem Kind deines Mannes genauso ergeht. Beide Kinder können nichts für die Situation, genauso wenig wie das dritte, euer gemeinsames. Überleg mal, sind 302 € wirklich so viel das du damit dein Kind komplett finanzieren könntest, also Essen, Wohnung, Kleidung, Spielzeug, Betreuung usw? meinst du wirklich die Mutter bereichert sich daran? Mein Rat an dich wäre, tritt mal lieber deinem Ex in den Hintern das der den hochbekommt damit der mehr Unterhalt zahlt. In die Richtung würde ich schauen. Das andere Kind kann wenig dafür, warum sollte das also dafür zahlen?

von Felica am 27.04.2019, 15:51



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Hallo, der erste Teil deines Posts ist etwas zu allgemein gehalten. Wer genau hat denn festgelegt dass das 2. Kind keine Anrechnung findet? Auf welcher Basis wurde damals der Unterhalt für das erste Kind berechnet, wurde die Stufe der DT gewechselt oder nicht, etc. ... und jetzt hab ich mal schnell in die DTgeschaut: wenn er bisher "vollen" Unterhalt gezahlt hat, - dann verdient er unter 1900 EUR mtl. inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. - zahlt er weniger als den Mindestunterhalt für Kinder 6-12 - ist darin trotzdem noch das halbe Kindergeld angerechnet (die KM bekommt es also nicht "voll") - bist Du deinem Mann zum Unterhalt verpflichtet so dass er zumindest den Mindestunterhalt leisten kann Und jetzt der "moralische" Teil: Ich habe das erste Kind meines Freundes (noch nicht mal "Mannes") über 4 Jahre lang "finanziert" weil bei uns eben der Papa Zuhause blieb. Nicht einen Moment habe ich darüber nachgedacht den Unterhalt für seinen ersten Sohn zu reduzieren, nur weil wir einen "Rollentausch" gemacht haben... der finanziell die bedeutend bessere Lösung für uns gewesen ist. Zu eurer Familie gehört nicht nur euer gemeinsames Kind, sondern alle eure Kinder. An diesen Gedanken musst Du Dich gewöhnen, sonst wird es sehr schwer über die kommenden Jahre! Alles Gute D

von desireekk am 27.04.2019, 16:04



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Euer gemeinsames Kind wird schon einberechnet - aber ihr habt zusammen eben genug Geld, um nichts gegenüber dem Kind aus erster Beziehung kürzen zu müssen. Grob gesagt, wird eben im Zweifelsfall dein Gehalt mit angerechnet und damit ist eben dann doch genug Geld da, um keinen Unterhalt kürzen zu müssen. Ihr bildet eben eine Gemeinschaft, in der du im Zweifel eben auch für die Verpflichtungen deines Mannes mit aufkommen musst. Bzgl. der Elternzeit deines Mannes, in der er nichts verdient: das ist sozusagen euer Problem. Er als Unterhaltspflichtiger darf eh sein Einkommen nicht absichtlich schmälern. Aber selbst, wenn er nichts verdient, du aber voll und damit bei ca. 3000 Euro netto liegst plus Kindergeld - sind da wohl 302 Euro drin, ohne das ihr unter euren Selbstbehalt rutscht. Stell es dir einfach umgekehrt vor: fändest du es ok, weniger Unterhalt zu bekommen, weil dein Ex ein "neues" Kind bekommt und obwohl beide genug Geld verdienen? Vermutlich eher nicht, oder?

von cube am 27.04.2019, 17:21



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

so platt es klingt, aber das hättest du dir vorher überlegen müssen, wenn du einen gebrauchten mann heiratest (ich hätte auch keine lust für fremde kinder zu zahlen!) alternativ könntet ihr ja zumindest das wechselmodell leben, dann bekommt die ex wahrscheinlich keinen unterhalt mehr und ihr zumindest das halbe kindergeld (von dem gedanken, dass es die ex bekommt, musst du dich auch lösen, unterhalt ist für das kind *ommmmmm*) und/oder dem vater von kind1 mal bissl in den popo treten, damit der seinen vollen verpflichtungen nachkommt. oder dein mann macht in der elternzeit noch einen minijob, am woe sollte das doch möglich sein?

Mitglied inaktiv - 28.04.2019, 07:10



Antwort auf: Volle Unterhaltspflicht trotz zweitem Kind?

Hallo, ich hab gestern die Bearbeiterin beim JA erreicht. Sie hat mir erklärt, dass es quasi ne Art Sippenhaft ist. Sie erklärte mir aber auch, dass die Berechnung absolut grenzwertig ist und die Unterhaltsleitlinie des OLG in allen Punkten komplett ausreizt. Deshalb hat sie der Kindsmutter schon gesagt, dass sie Bauchschmerzen hat, es so raus zu schicken und bei Einwände unsererseits nochmal korrigiert werden sollte. Und anders als so einige Damen hier, die wahrscheinlich selber jeden Cent aus dem Kindsvater rausquetschen, konnte sie meine erste Aufregung verstehen. Die Nachfrage beim JA war hilfreich, denn das Schreiben enthielt keinerlei Rechtsgrundlagen, sodass es für mich kaum nachvollziehbar war. Und siehe da, wir haben einen Mittelweg gefunden. Ich wollte einen juristischen Rat, den habe ich bekommen. Dafür vielen Dank Frau Bader. Und an die Damen mit dem moralischen Zeigefinger: herzlichen Glückwunsch, ich hoffe ihr habt euch genug beklatscht. Nächstes Mal, klemmt es euch, denn ihr wisst null, warum es mir sauer aufstößt, der Ex meine Kohle zu geben, selbst wenn sie fürs kind ist.

von Pinki84 am 01.05.2019, 18:01



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