Hallo Frau Bader,
mein Lebenspartner ist für 2 Kinder unterhaltspflichtig und zahlt aufgrund des Selbsterhalt nicht den vollen Unterhalt. Er war mit der Mutter der Kinder nicht verheiratet, die zur Zeit Hartz IV empfängt. Wir wollen demnächst heiraten. Ich verdiene recht gut und würde gern wissen, ob er nun verpflichtet ist, den vollen Kindesunterhalt zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen Hartmann
von
Frau Hartmann
am 23.06.2022, 09:27
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei Selbsterhalt
Hallo,
1. Ihr Lohn wird nicht berücksichtigt, eventuell aber ein fiktives Taschengeld.
2. Jedes OLG hat seine eigenen Richtlinien, bei uns hier im OLG Koblenz kann Zusammenleben mit einem neuen Partner, wenn dieser berufstätig ist, eine Rolle spielen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2022
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei Selbsterhalt
Das kommt darauf an.
Durch eure Heirat kann sich sein Selbstbehalt verringern, da ihr nun zusammen wirtschaftet - wodurch sich der zu zahlende Unterhalt dann natürlich erhöhen kann.
Um wieviel sich sein Selbstbehalt senken und der Kindesunterhalt evt. erhöhen würde, hängt aber eben genau von eurer Einkommenskonstellation ab.
Was die Mutter verdient oder nicht verdient, ist nicht relevant. Der Unterhalt ist nicht für sie, sondern die Kinder.
von
cube
am 23.06.2022, 09:49
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei Selbsterhalt
Mit der Heirat entsteht ein Unterhaltsanspruch deines Mannes gegen dich.
Ob dieser relevant für den Unterhalt werden kann kommt auf viele Faktoren an.
Zuerst ist zu überprüfen warum dein Mann unter dem Selbstbehalt liegt.
Theoretisch ist ihm auch zu zumuten einen Nebenjob anzunehmen um seine Unterhaltspflicht auf der Mindeststufe Fall zu erfüllen.
Oder eben gegen den Unterhaltsanspruch dir gegenüber.
Gruß
D
von
desireekk
am 23.06.2022, 14:44
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei Selbsterhalt
Afaik kann sich die Höhe des Selbstbehaltes verringern und dadurch der Unterhalt erhöhen, wenn ihr heiratet, da eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht. Wahrscheinlich ist es das, was Frau Bader mit "fiktivem Taschengeld" meint.
Dass die Mutter ALG2 erhält, tut nichts zur Sache, sie könnte auch Topverdienerin sein, das Geld ist für SEINE Kinder.
von
Feuerschweifin
am 25.06.2022, 14:18