Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht

Nici_79

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Hallo, mein Freund ist geschieden und zahlt für 2 Kinder Kindsunterhalt. Wir wollen nächstes Jahr heiraten. Er verdient ca. 4700€ netto und ich 1900€ netto. Trotzdem wollte ich gern, dass wir beide als Steuerklasse die 4 nehmen, weil ich bei 3 und 5 zu viele Abgaben hätte (ja, die kann man sich ggfs. über die Einkommensteuererklärung zurück holen aber ich hab lieber das Geld am Monatsende zur Verfügung). Ist das so möglich oder können wir zu 3 und 5 gezwungen werden, weil er dann (auf meine Kosten) netto noch mehr hätte und dann ggfs. noch mehr KU zahlen müsste?! Danke und Grüße Nici


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben meine Vorrednerin ja schon perfekt beantwortet, man kann Sie nicht zwingen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt doch 4/4 mit Faktorverfahren nehmen, dann zahlt jeder ziemlich genau die Steuern die er schuldet. Das kann ich nur empfehlen. Fragt beim Finanzamt und beantragt das Faktorverfahren ab Heirat oder rechtzeitig vor dem 30.06.Wechseln kann man soweit ich weiß immer zur Jahresmitte oder zum Jahresende.


desireekk

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Keiner kann euch "zwingen" 3/5 zu wählen. Die Regel ist 4/4 und so würde ich das auch eintragen. Ihr könnt aber nicht 5/3 wählen nur um ihn absichtlich schlechter zu stellen, um weniger Unterhalt zu schulden. DAS geht nicht, denn die Grundsatzbasis wird immer4 sein. Gruss D


Nici_79

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Danke euch! 4/4 ist ja auch das was wir vor hatten :-) Wollte nur sicher gehen, dass da dann kein böses Erwachen kommt.


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