Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltspflicht

A.elk

Guten Tag, ich habe vier Unterhaltspflichtige Kinder, eines was vor kurzem zur seiner Mutter meiner Ex- Frau gezogen ist. Nun würde ich gerne wissen, ob ich für dieses Kind auch unterhalt zahlen muss, obwohl die Kindsmutter berufstätig ist und ich 1.900€ verdiene


Hallo, drei leben bei Ihnen und eines bei der Mutter? Dann sind Sie sich jeweils gegenseitig unterhaltspflichtig. Liebe Grüße NB


Felica

Ja musst du. Wenn die anderen 3 Kinder bei dir leben, bekommst du dafür den Unterhalt für diese von der Mutter. Lasst ausrechnen was genau bezahlt werden muss. Evtl wird es ja ein Mangelfall.


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