Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

besteht Unterhaltspflicht nach zweijährigem Auslandsaufenthalt ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: besteht Unterhaltspflicht nach zweijährigem Auslandsaufenthalt ?

PattyRu

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Meine 22jährige Tochter ist nach zweijährigem Auslandaufenthalt (work&travel) zurück in Deutschland. Bevor sie aufbrach hat sie ihre Fachhochschulreife gemacht und direkt nach ihrer Rückkehr (zwei Wochen) eine Ausbildung angefangen. Ihr leiblicher Vater hat mit Beginn des Auslandsaufenthaltes die finanzielle Unterstützung abgebrochen. Und er meint, er müsste auch jetzt nicht wieder unterstützen, weil sie ja in Australien auf eigenen Beinen gestanden hat. Sie hat in Australien nicht studiert und keinerlei Ausbildung bekommen, ist ergo aktuell in ihrer ersten Berufsausbildung nach der Schule.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dem Kind steht eine Ausbildung zu - lt BGH auch nach einem Auslandsaufenthalt Liebe Grüße NB


desireekk

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Grundsätzlich ist er (wieder) zu Unterhalt verpflichtet, da sie ja noch keine Ausbildung abgeschlossen hat auf der sie sich eine eigene Existenz aufbauen könnte. ...aber...wenn sie "zuviel" verdient, dann wird er dadurch nicht mehr Zahlungspflichtig sein. Brauchst Du dazu mehr Infos? Gruss D


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