Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach Auslandsaufenthalt

Frage: Elternzeit nach Auslandsaufenthalt

Ella30

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Sehr geehrter Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch im Ausland und komme nächstes im April wieder nach Deutschland. Zur Zeit habe ich noch unbezahlten Urlaub von meiner Arbeit bis zum 1.06.22 . Da ich jetzt schwanger bin und mein Sohn Ende November 21 zur Welt kommt, stellt sich mir die Frage, ob man die Elternzeit vorziehen kann auf April, sodass ich mich nicht extra 2 Monate selbst versichern muss .Das heist das ich ab April 22 in Elternzeit gehe?! Zudem stellt sich mir die Frage ob mir Elterngeld oder Mutterschutz zusteht? Haben Sie vielleicht ein Rat wie ich in meinem Fall am besten handeln soll? Vielen Dank Ganz liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Anspruch auf Verkürzung besteht nicht, sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Kommt drauf an: hast du einen Wohnsitz in D und bist du über deinen AG in D versichert?


Ani123

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Wenn das Baby im November 2021 kommt endet der Mutterschutz im Januar oder Februar. Die Elternzeit läuft ab Geburt. Wie lange, das entscheidet ihr (KM und KV). Den Zusammenhang mit EZ ab April verstehe ich nicht. Da bist du doch schon in EZ. Deinem AG solltest du mitteilen, dass du schwanger bist. Ob es die Möglichkeit gibt einen unbezahlten Urlaub den 1 Tag vor Mutterschutzbeginn zu beenden um damit Mutterschutzgeld vom AG (den Lohn aus der vorherigen Beschäftigung) zu bekommen, weiß ich nicht. Ich denke, dass der unbezahlte Urlaub spätestens acht Wochen nach der Geburt enden wird, weil du ab dann in EZ bist. Falls das nicht der Fall ist läuft der unbezahlte Urlaub paralell zur EZ. Evtl. kannst du ihn dann zu dem Datum beenden. Wie es mit dem Mutterschutzgeld aussieht bei unbezahlten Urlaub weiß ich nicht. EG wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Der Mutterschutz wird ausgeklammert. Wenn ich davon ausgehe, dass du in dieser Zeit im unbezahlten Urlaub warst/bist, zählt es als 0-Runde. Somit bleibt nur der Mindestsatz von 300€/Basis-EG oder 150€/EGplus. Der Mutterschutz zählt als EZ und EG-Bezug, obwohl es da kein EG gibt. Wie bist du zurzeit krankenversichert? Während der EZ bist du krankenversichert. Wie es mit dem Mutterschutz


MamaausM

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Ob das geht, dass du vorzeitig deinen unbezahlten Urlaub verkürzen kannst, musst du mit dem AG klären.


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