Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt im Ausland und ein Jahr Auslandsaufenthalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Geburt im Ausland und ein Jahr Auslandsaufenthalt

Rosarillo

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Liebe Frau Bader, ich möchte Ihnen kurz meine Situation beschreiben: Ich bin beamte Lehrerin in Baden Württemberg. Jetzt bin ich schwanger (7.Woche) und möchte mein Kind in Spanien bekommen (am Ende September), weil ich aus diesem Land bin und dort meine ganze Familie lebt. Außerdem möchte ich das erste Jahr meines Kindes ebenfalls in Spanien verbringen. Mit diesem Kontext stelle ich Ihnen meine Fragen: 1) Muss meine private deutsche Krankenversicherung (Debeka) alle Gesundheitskosten von Spanien übernehmen? Und wird mir der Staat seine andere Hälfte auch erstatten? 2) Bekomme ich Elterngeld, wenn ich das erste Jahr meiner Elternzeit im Spanien verbringe? Vielleicht ist auch hilfreich diese Information: ich werde alleinstehende Mutter und habe, wie beschrieben, meine Familie im Ausland, deswegen habe ich dort viel mehr Unterstützung. Nur finanziell nicht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das weiß ich nicht, müssen Sie mit der Debeka klären (auf die ich (fast) schauen kann, Hauptsitz Koblenz :-) ) 2. Bis zu einem Jahr im Ausland ist ok, Sie werden die Wohnung ja behalten (RL-BEEG 1.1.1.1.1). Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Das musst du mit der Krankenkasse klären. Ich könnte mir vorstellen, dass es unter geplante medizinische Behandlung im Ausland läuft und das wird meist nicht übernommen bzw erstattet. EG ist unproblematisch, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst, also von einem Tag auf den anderen zurück kommen kannst.


mellomania

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Hast du rechtzeitig antrag auf Beurlaubung beim Schulamt gestellt und ist dies bewilligt worden? Du hast kein Anrecht auf Beihilfe in der Beurlaubung. Auch Mutterschutz gibt es nicht kläre dies dringend mit der Krankenkasse


Rosarillo

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Nein, ich habe keine Beurlaubung beantragt, denn ich wusste erst ende Januar, dass ich schwanger bin. Ich plane, ein Jahr Elternzeit beantragen und wenn möglich, diese Zeit in Spanien verbringen. Aber um die Elternzeit zu beantragen ist jetzt noch zu früh, oder? Ich werde auf jeden Fall mit meiner Krankenkasse reden. Danke!


mellomania

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Du kannst dann aber frühestens ab 1. Tag Mutterschutz ins Ausland gehen für die Geburt. Ez beantragen geht erst eine Woche nach Geburt mit Geburtsurkunde über STEWI. Kläre das vorher,auch mit dem Schulamt, da die Geburtsurkunde unter Umständen lange dauert.


User-1722183313

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Klar kannst du jetzt nach Spanien gehen-jedenfalls fast. Beachte: Du sagst deiner Schulleitung Bescheid, dass du schwanger bist, es folgt die Gefährdungsbeurteilung und du wirst zum Betriebsarzt geschickt. Lehrerinnen bekommen momentan ein Verbot in der Schule zu sein (COVID-19). Theoretisch musst du von zu Hause arbeiten (Onlineunterricht, Lehrpläne überarbeiten, Förderpläne schreiben...) und theoretisch in der Lage sein, von heute auf morgen wieder in Deutschland sein zu können, falls das Beschäftigungsverbot aufgehoben wird, du eine Fehlgeburt hast, ... Also, sprich mit Debeka UND Beihilfe, deiner Schulleitung und dann eine gute Zeit.


User-1722183313

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EZ ist eine besondere Form der Beurlaubung für max. drei Jahre. Die meldest du an und musst keine extra/andere Beurlaubung beantragen (Formulare online). Elterngeld läuft extra. Krankenkassenbeträge (privat) müssen auch während der EZ/EG gezahlt werden. (Auch fürs Kind, wenn es bei dir versichert wird-nur schon Mal vorab, dass es dich dann nicht so schockt).


mellomania

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Die Schulleiter haben Vorgaben erhalten, unter welchen Bedingungen Unterricht in Präsenz stattfinden kann. Die gfbu macht nicht der BAD sondern die SL. Es gibt kein bv wegen corona. Bitte erzähl sowas nicht. Es kann jederzeit eine Abordnung in die Verwaltung erfolgen, intern oder extern. Außer reine Grundschule, da wird gleich abgeordnet, ohne vorgabenprüfung durch die Schulleiter. Deine Aussagen sind falsch! AP: Meldung an Schulleiter, der leitet ans SSA weiter, Prüfung, gefährdungsbeurteilung, dann Entscheidung. Kläre mit der Krankenkasse ab, ob die Geburt im Ausland übernommen wird.


Rosarillo

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Bitte, ich glaube einige haben meine Frage nicht verstanden. Ich will nicht jetzt sofort nach Spanien gehen. Ich werde meine Pflichtaufgaben in der Schule erfüllen ( jetzt in einer anderen Form) und ich habe schon mit meinem SL geredet. Zwischen uns ist alles klar. Ich wollte nur wissen, wenn der Moment der Geburt kommt und ich in Spanien wäre, ob meine deutsche Krankenkasse die Kosten für das Geburt und für das folgende Jahr (Elternzeit) in Spanien übernehmen würde. Danke für alle Ratschläge. Ich werde am besten direkt mit meiner Krankenkasse reden, um das zu klären.


mellomania

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Ich hab das schon verstanden:-) Du kannst auch zusätzlich das Lbv anrufen wegen familienzuschlag und so. Würde ich zusätzlich zur Krankenkasse noch machen :-)


User-1722183313

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Bei uns macht die Gefährdungsbeurteilung der BAD. Die Schulleitung schicke einen dort hin die nehmen Blut ab usw. Aber wenn sich da etwas geändert hat, dann entschuldige ich mich, wenn ich falsch schrieb. Und deswegen schrieb ich ja auch, dass man jeden Tag wieder in der Schule sein können muss. Und doch, momentan darf man schwanger nicht in der Schule arbeiten. Andere Dinge aber natürlich machen.


User-1722183313

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Andere Länder andere Sitten. Sorry, es geht um Baden-Württemberg. Da wird es dann wohl tatsächlich anders sein.


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