Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund der Arbeit meines Ehemannes werden wir für knapp 5 Monate als Familie in die USA gehen. Wir müssen uns in dieser Zeit aus Deutschland abmelden, dies wurde mit der Schule so geklärt, wegen der Schulpflicht unseres Sohnes (8Jahre). Eine andere Möglichkeit gab es leider nicht. (Er wird während dieser Zeit dort aber auch eine Schule besuchen). Der Wohnsitz hier wird nicht aufgegeben, und die Post wird uns geleert von der Familie. Nun frage ich mich wir es sich mit dem Kindergeld verhält. Ich habe gelesen, dass wenn der Aufenthalt in Deutschland länger als 6 Monate beträgt, dennoch ein Anrecht besteht, und die längste Zeit wären wir ja in Deutschland. Müssen wir bei Abmeldung auch die Kindergeldstelle informieren, bzw verfällt mit der Abmeldung aus D automatisch der Anspruch darauf? Ich würde mich sehr freuen, über Ihre Antwort.

von Mariposa1 am 12.06.2019, 11:54



Antwort auf: Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

Hallo, wenn Sie hier komplett abgemeldet sind, sind Sie in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Dagegen könnte allerdings die zeitliche Begrenzung sprechen, da es unter 6 Monaten ist. Im Gesetz steht dazu: Abgabenordnung (AO) § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2019



Antwort auf: Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

Hallo Frau Bader erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Ist das mit 6 Monaten ,,zeitlich zusammen hängend" so gemeint, dass es 6 Monate am Stück sein müssen (Aufenthalt in Deutschland)? Bei uns ginge es ja Ende es ja noch vor Ende Juni los, und November sind wir wieder hier. Also insgesamt übers Jahr gesehen, sind es über 7 Monate die wir in Deutschland sein werden. Tritt diese beschränkte Steuerpflicht automatisch in Kraft, sobald man sich abmeldet, oder kann man dem Finanzamt mitteilen, dass die Whg ja bestehen bleibt?

von Mariposa1 am 14.06.2019, 08:43



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