Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindergeld bei 5 monatigem Auslandsaufenthalt

Mariposa1

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund der Arbeit meines Ehemannes werden wir für knapp 5 Monate als Familie in die USA gehen. Wir müssen uns in dieser Zeit aus Deutschland abmelden, dies wurde mit der Schule so geklärt, wegen der Schulpflicht unseres Sohnes (8Jahre). Eine andere Möglichkeit gab es leider nicht. (Er wird während dieser Zeit dort aber auch eine Schule besuchen). Der Wohnsitz hier wird nicht aufgegeben, und die Post wird uns geleert von der Familie. Nun frage ich mich wir es sich mit dem Kindergeld verhält. Ich habe gelesen, dass wenn der Aufenthalt in Deutschland länger als 6 Monate beträgt, dennoch ein Anrecht besteht, und die längste Zeit wären wir ja in Deutschland. Müssen wir bei Abmeldung auch die Kindergeldstelle informieren, bzw verfällt mit der Abmeldung aus D automatisch der Anspruch darauf? Ich würde mich sehr freuen, über Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie hier komplett abgemeldet sind, sind Sie in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Dagegen könnte allerdings die zeitliche Begrenzung sprechen, da es unter 6 Monaten ist. Im Gesetz steht dazu: Abgabenordnung (AO) § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; Liebe Grüße NB


Mariposa1

Beitrag melden

Hallo Frau Bader erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Ist das mit 6 Monaten ,,zeitlich zusammen hängend" so gemeint, dass es 6 Monate am Stück sein müssen (Aufenthalt in Deutschland)? Bei uns ginge es ja Ende es ja noch vor Ende Juni los, und November sind wir wieder hier. Also insgesamt übers Jahr gesehen, sind es über 7 Monate die wir in Deutschland sein werden. Tritt diese beschränkte Steuerpflicht automatisch in Kraft, sobald man sich abmeldet, oder kann man dem Finanzamt mitteilen, dass die Whg ja bestehen bleibt?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader! Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe und ihren Ratschlag, da es so schwer ist, eine Antwort auf meinen/ unseren Fall zu erhalten... Zu meiner (komplizierten) Vorgeschichte: Ich bin Deutsche (dt.Pass)und mit einem Ukrainer verheiratet. Seit nunmehr 2 1/2 Jahren leben wir in der Ukraine, ich bin jedoch noch in Deutschland angeme ...

Hallo Frau Bader! Bekommt man weiterhin das deutsche Kindergeld, wenn man sich berufsbedingt für einige Monate im Ausland aufhält (Tausch mit Partnerfirma), das Gehalt aber weiterhin über den deutschen Arbeitgeber bezieht und auch den Hauptwohnsitz in D belässt (im Ausland lediglich Zweitwohnsitz, soweit dies dort rechtlich möglich ist). Danke!

Hallo Frau Bader, mein deutscher Arbeitgeber möchte mich für unbestimmte Zeit ins europäische Ausland schicken. Ich werde meine Wohnung in Deutschland aufgeben. Mein Kind wird im Ausland eingeschult und nun interessiert mich, ob ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland habe? Ich verdiene zwar nur 600€ brutto werde aber jedes Jahr mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, nach einem längeren Auslandsaufenthalt kehren wir in Kürze nach Deutschland zurück. Wir haben 3 Kinder, 3, 8 und 10 Jahre alt, und bisher aufenthaltsbedingt noch nie Kindergeld bezogen. Mein Mann ist fanzösischer Staatsbürger, wird in einer französischen Einrichtung in Deutschland arbeiten und ist in Frankreich steuerpf ...

Hallo Frau Bader, ich habe in Deutschland von 2015 bis Oktober 2016 Kindergeld für meinen Sohn bezogen. Dann bin ich von November 2016 bis jetzt im Ausland gewesen. Dafür waren mein Sohn und ich in Deutschland abgemeldet und haben somit auch kein Kindergeld bezogen. Muss ich das Kindergeld jetzt neu beantragen? Vielen Dank

Hallo Frau Bader, ich bin im Moment noch in Elternzeit mit unserem 1. Sohn und wir bekommen im April ein 2. Kind. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag in Deutschland. Ein Mann ist Brite und arbeitet zur Zeit in Großbritannien. Ab Februar wir unser Sohn eine Kita in Deutschland besuchen. Natürlich möchte ich nach der Geburt so viel Zeit wie möglich ...

Guten Morgen, mein Mann wurde gestern aufgefordert, das auf den Unterhalt angerechnete halbe Kindergeld für den Monate in denen das Kind nicht an den Besuchswochenenden kommen konnte (einmal waren wir im Urlaub, einmal war das Kind mit der Mama im Urlaub, so viel ein Monat Umgang aus) an die Mutter zu überweisen. Das würde ihr zustehen sie hätt ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahre die Ausbildung abbricht und über einige Monate die Schule schwänzt, aktuell aber wieder einen Vertrag für eine Ausbildung ab September hat. Muss die Familienkasse unter 18 Kindergeld zahlen oder darf sie es aber einer gewissen Zeit des Schwänzens einstellen bis ein Jugendlicher wiede ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Mein Sohn hat eine Ausbildung In der Probezeit beendet und in der zweiten wurde er in der Probezeit gekündigt. Er hat jetzt einen Betrien gefunden in dem er glücklich ist. Die Ausbildung beginnt am 1.9. Er ist 17. Wird auch nach seinem 18 Geburtstag noch Kindergeld ge ...

Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Kindergeld. Mein Kind wird in Kürze 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Bei der Beantragung der Weiterzahlung des Kindergeldes fiel mir auf, dass ich bei der Familienkasse als verheiratet eingetragen bin. Ich bin aber schon 10 Jahre geschieden, habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen und die ...