Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein deutscher Arbeitgeber möchte mich für unbestimmte Zeit ins europäische Ausland schicken. Ich werde meine Wohnung in Deutschland aufgeben. Mein Kind wird im Ausland eingeschult und nun interessiert mich, ob ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland habe? Ich verdiene zwar nur 600€ brutto werde aber jedes Jahr meine Lohnsteuer in Deutschland einreichen.
Hallo, wenn sie weiterhin steuerpflichtig in Deutschland sind, und ihr Arbeitgeber, wie angegeben, in Deutschland seinen Sitz hat, können Sie auch Kindergeld beziehen. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
hallo ich meine soweit man seine steuren in deutschland weiterhin zahlt bekommt man auch das kinder geld. du bist doch weiterhin hier bei der firma gemeldet oder?
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Hallo Frau Bader! Bekommt man weiterhin das deutsche Kindergeld, wenn man sich berufsbedingt für einige Monate im Ausland aufhält (Tausch mit Partnerfirma), das Gehalt aber weiterhin über den deutschen Arbeitgeber bezieht und auch den Hauptwohnsitz in D belässt (im Ausland lediglich Zweitwohnsitz, soweit dies dort rechtlich möglich ist). Danke!
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