Elterngeld und Kindergeld während Auslandsaufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Kindergeld während Auslandsaufenthalt

Hallo Frau Bader, ich bin im Moment noch in Elternzeit mit unserem 1. Sohn und wir bekommen im April ein 2. Kind. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag in Deutschland. Ein Mann ist Brite und arbeitet zur Zeit in Großbritannien. Ab Februar wir unser Sohn eine Kita in Deutschland besuchen. Natürlich möchte ich nach der Geburt so viel Zeit wie möglich mit meinen Kindern bei meinem Mann verbringen da beide zweisprachig erzogen werden sollen. Wie lange darf ich mich dort aufhalten ohne Probleme mit dem Bezug von Kindergeld und Elterngeld zu bekommen. Gibt es da Unterschiede? Viele Grüße

von Stellina17 am 04.11.2018, 17:21



Antwort auf: Elterngeld und Kindergeld während Auslandsaufenthalt

Hallo, lt der Richtlinien gilt: Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht über- schreitet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2018



Antwort auf: Elterngeld und Kindergeld während Auslandsaufenthalt

Die Grenze liegt bei einem Jahr, wobei das auch nicht ganz unumstritten ist. Wichtiger ist aber: Grundsätzlich müsst ihr weiterhin eine bezugsfertige Wohnung/Haus in Deutschland haben, zu der ihr jederzeit zurückkehren könnt. Zitat aus den Richtlinien zum Elterngeld: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet." https://www.bmfsfj.de/blob/119692/9711fd0fde0d9a2d1f2ba8b82de6a25a/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf

von Dojii am 05.11.2018, 08:26



Antwort auf: Elterngeld und Kindergeld während Auslandsaufenthalt

Danke schon mal für die schnellen Antworten. Gilt das sowohl für Eltern- als auch für Kindergeld? Wenn ich also 9 oder 10 Monate im Ausland bin, aber zum Krippenstart wieder in Deutschland bin, sollte es keine Probleme geben. Gilt das nur für 1 Jahr insgesamt oder könnte ich den Großteil der neuen Elternzeit (2 Jahre) bei meinem Mann verbringen?

von Stellina17 am 05.11.2018, 14:56



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