Frage: Selbstbehalt

Hallo , ich möchte neu heiraten , nun ist es so das meine neue Partnerin Harz4 Empfängerin ist und ich weiß das sie nichts mehr vom Job Center bekommt wenn ich sie heirate. Aus gesundheitlichen Gründen kann sie aber auch keinen Job mehr ausführen. Ich war schonmal verheiratet ,bin geschieden und zahle Unterhalt für meine 3 Kinder. Mir wurde nur mitgeteilt das sie dann ein Unterhaltspflichtiger mehr ist . Wie hoch , bzw wie erhöht sich dann der Selbstbehalt , da ich ja auch für sie aufkommen muss, das heißt es muss schon weit mehr übrig bleiben wie die aktuellen 1160 € Selbstbehalt für mich alleine ?

von Wolfi Wolf am 04.04.2021, 14:43



Antwort auf: Selbstbehalt

Hallo, die Kinder sind vorrangig vor der Frau. Der Selbstbehalt von zZ 1160 € gilt also nur für die Kinder. Wenn sie erwerbsunfähig ist kann sie doch EU-Rente beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2021



Antwort auf: Selbstbehalt

Es ehrt dich ja, dass du deine freundin heiraten willst, aber warum? Wenn sie erwerbsunfähig ist, dann soll sie doch eu-rente beantragen, das sichert u.u. ihre existenz und auch die deiner kinder. Inwieweit sich eine eu-gattin auf den sb auswirkt, weiss ich nicht, aber kids are first. Heiraten könnt ihr auch noch wenn die kinder selbst verdienen.

Mitglied inaktiv - 04.04.2021, 18:50



Antwort auf: Selbstbehalt

Zusammenleben können sie auch nicht. U.Umständen wird ihr Hartz 4 trotzdem gestrichen/gekürzt Wie das mit dem selbstbehalt weiß ich auch nicht.... Aber an den kids sparen ?

Mitglied inaktiv - 04.04.2021, 20:43



Antwort auf: Selbstbehalt

Ja das mit den Kindern kann schon sein aber das ist mir in dem Moment erstmal egal , ich habe 6 Jahre alles versucht und mir wurde jedes mal der Kontakt verwehrt nur weil ich nicht gesprungen bin wie die ex es wollte . Bin 3 mal Umgezogen nur um trotz allem in der Nähe der Kids zu sein und absolut nichts obwohl sie fremd ging usw. Ganz ehrlich , mittlerweile interessiert mich das nicht mehr , zuerst komme ich und dann lange nichts . Sorry für die harten Worte aber es muss einfach mal sein . :-)

von Wolfi Wolf am 04.04.2021, 20:55



Antwort auf: Selbstbehalt

Na ja wolfi wolf, da können doch die kinder nix dafür und umgang und unterhalt sind ja zwei paar schuh. Du willst dir eine weiter verpflichtung ans bein binden um die ex zu strafen? Das ist doch bissl kurz gedacht.

Mitglied inaktiv - 04.04.2021, 21:00



Antwort auf: Selbstbehalt

Der Selbstbehalt steigt auf 1.400 Euro - also lediglich 240 Euro mehr als aktuell. Das wiegt den H4-Satz, den sie jetzt bekommt, eher nicht auf. Wird dann wohl auch eher darauf hinaus laufen, dass man dich zu einem Nebenjob verdonnert, damit du deiner Verpflichtung gegenüber deinen Kindern weiter nachkommen kannst. Sollte sie also tatsächlich so gar nicht und nie mehr arbeiten können, wäre wohl eine Rente besser als das, was du da vorhast, nur um deiner Ex ein rein zu würgen. Was du letztendlich ja gar nicht tust - du schadest nur deinen Kindern. Ach ja: solltet ihr euch dann mal trennen kann es gut sein, dass du gerade wegen ihrer Unfähigkeit arbeiten zu gehen auch ihr weiterhin finanziell verpflichtet bist. Die Pflicht, einen Ehepartner zu unterstützen, kann bei Krankheit auch über die Scheidung hinaus gelten (lebenslang sogar).

von cube am 05.04.2021, 07:58



Antwort auf: Selbstbehalt

Erst einmal, auf Dauer wird es für das Hartz4 egal sein ob ihr verheiratet seit oder nicht. Weil früher oder später wird euch das Amt als Bedarfsgemeinschaft ansehen. Damit werden die auch dein Einkommen wissen wollen. Ob deine Freundin dann noch Anspruch hat ist dann fraglich. Wenn ihr aktuell bereits schon zusammen wohnt, müsstet ihr eigentlich jetzt schon als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden, weil ihr ja scheinbar ein eheähnliches Verhältnis habt das auch so gefestigt ist das ihr über eine Heirat nachdenkt. Problem wäre dann, wenn deine Freundin keinen Anspruch auf Hartz4 mehr hat, müsstet ihr die Krankenversicherung lösen. Die eine Option wäre sie sucht sich wenigstens wieder einen TZ-Job den sie machen kann, sie versucht ob sie Anspruch auf EU-Rente hat, evtl auch ob ihr bereits schon ein Pflegegrad zusteht. Die andere Option wäre die eben zu heiraten, damit könnte sie bei dir in die Familienversicherung sofern Du Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. Ansonsten müsste sie die Versicherung selbst zahlen, was sie wohl eher nicht kann wenn sie jetzt bereits schon bedürftig ist und dein Einkommen scheint ja auch nicht gerade so hoch zu sein. Ob und wie weit sich beim Unterhalt ändert würde ich berechnen lassen. Ob du dabei Umgang hast spielt keine Rolle, den könntest du notfalls auch einklagen. Mein Rat, deine Freundin sollte sich an das JC wenden und dort anfragen wegen der EU-Rente. Die werden sie unterstützen wenn wirklich absehbar ist das sie länger oder gar auf Dauer nicht arbeitsfähig ist. Die Rente wird anfangs mit Sicherheit nur befristet sein, gibt euch aber Zeit zu schauen. Langfristig solltet ihr halt schauen, denn wenn du keinen Unterhalt zahlen kannst, wird bei dir der Schuldenberg ja auch nicht kleiner. Es könnte also in der Hinsicht von Vorteil sein wenn du als Mangelfall bewertet wirst der wenigstens einen Teil des Unterhaltes zahlt.

von Felica am 05.04.2021, 12:16



Antwort auf: Selbstbehalt

Für eu-rente muss man aber genug eingezahlt haben, um die Anwartschaft zu erfüllen. Und Heirat damit der ex eins reingewürgt wird, omg

Mitglied inaktiv - 06.04.2021, 09:38



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