Hallo Frau Bader, in der ersten Schwangerschaft erhielt ich direkt nach bekannt werden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Dadurch haben sich recht viele Urlaubstage angesammelt, die ich nach meinen 2 Jahren Elternzeit gerne nehmen wollte. Meine Elternzeit endet im nächsten Monat, allerdings bin ich nun im 3. Monat schwanger. Nun zu meiner Frage: Meinen Beruf werde ich wieder nicht weiter ausüben können, daher wird es wieder zu einem Beschäftigungsverbot kommen. Was passiert mit meinem angesammelten Urlaub aus der ersten Schwangerschaft? Verfällt er? Muss ich ihn mir jetzt noch auszahlen lassen? Bleibt er bestehen bis ich nach der zweiten Elternzeit in meinen Beruf zurück komme? Oder muss ich erst die Urlaubstage nehmen, und dann folgt das Beschäftigungsverbot? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot mein letztes Vollzeitgehalt obwohl ich die letzten 2 Jahre nicht gearbeitet habe? Ich wollte jetzt wieder als Vollzeitkraft weiter arbeiten, daher hat sich an meinem Vertrag nichts geändert. Für eine Antwort, die etwas Licht in diese Angelegenheit bringt, wäre ich Ihnen dankbar.
von Lilly ist toll am 23.10.2013, 20:29