Nel.E
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar gehe ich in EZ Teilzeit arbeiten, ich bin Pflegefachkraft und werde auf meinem alten Wohnbereich eingesetzt. Bei der Urlaubsplanung habe ich angegeben, dass ich aufgrund der Kita-Schließungszeit im August Urlaub benötige. (Mein Kind ist Krippenkind und im August 1 Jahr 7 Monate alt). Das wurde nun jedoch abgelehnt, da aus personellen Gründen nicht mehr als einer in Urlaub gehen darf und somit eine ältere Kollegin Vorrang habe, deren Mann im August Betriebsurlaub hat und ich ja nicht Alleinerziehende sei- mein Lebensgefährte könne ja Urlaub nehmen...wir als Familie zählen da nicht :-( Ist das gesetzlich wirklich so verankert? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, der AG darf das entscheiden - soll aber auf alle Belange Rücksicht nehmen. Ein Jahr sie, ein Jahr Sie. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, Du hast keinen Anspruch auf Wunschzeiten.
Nel.E
:( Danke!
Tini_79
Und die ältere Kollegin hat auch keinen Anspruch auf Wunschzeiten, oder?! Wenn man sich nicht einigen kann, muss der Vorgesetzte eine Lösung finden, zB jährlich wechselnd, oder jeder einen Teil der Wunschzeit.
Nel.E
Es ist einfach traurig - ich hab all die Jahre immer gern und ohne Murren den Eltern mit Kindern Vorrang gelassen (Ferienzeiten) und jetzt wo ich selbst ein Kind habe, wird einem das so eiskalt hingeschmettert :( Gesetz hin oder her: Ich bin sehr kompromissbereit, aber mein Kind geht immer vor! Gerade in der Pflege mit dem Schichtdienst ist es sehr schwer, wenn der Partner auch Vollzeit arbeitet und ich muss wieder so früh arbeiten, da wir ja von was leben müssen. Hach ja...
Nel.E
Danke Frau Bader! Mir wurde allerdings gesagt, dass dies gesetzlich klar geregelt sei!? ( Wenn es tatsächlich die Entscheidung des AGs ist, wäre das ja ein kleiner Lichtblick...)
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