Meine Elternzeit endet am 08.04.2012.
Mein Arbeitgeber hat mir signalisiert, dass ich nur zu dem bisherigen Bedingungen wieder anfangen könnte, 40 Std. Unregelmäßig, oft auch abends und am We. Ich möchte aus diesen Gründen und weil ich mit Bus und Bahn 1.25 Minuten für ein Strecke brauche dort sowieso nicht wieder anfangen. Einen Kita-Platz habe ich voraussichtlich erst ab September, beantragt sind 10 Stunden, da ich nebenbei noch auf 450€ Basis von zu Hause aus arbeite. Wie gehe ich jetzt am sinnvollsten vor, damit ich noch Arbeitslosengeld für die zeit zwischen April und September bekomme und gleichzeitig nicht meinen Anspruch auf den kitaplatz verliere? Ich habe keinen Zweifel, dass ich einen neuen Job zu September finde.
Ich lebe in Hamburg.
Vielen dank!
von
aurelia-hh
am 28.01.2013, 14:39
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Hallo,
in dem Ihre Elternzeit 2013?Sie können zwischen April und September kein Arbeitslosengeld bekommen, weil Sie erst ab September einen Kindergartenplatz haben und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Hallo
Ohne nachweisbare Kinderbetreuung gibt es kein ALG1.
Und das auch nur in dem Umfang wie Du Arbeitszeit anbietest.
10 Stunden Betreuung , das sind 2 Stunden am Tag, und Du musst noch zur Arbeit und zurück.
In erster Linie ist dann der KV für Dich zuständig.
Nur wenn er nicht zahlen kann H4 dann.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2013, 17:11
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Meine Mutter würde für die zwischenzeit meine Tochter betreuen, ich meinte einen 10Stunden-pro-Tag-Platz.
von
aurelia-hh
am 28.01.2013, 22:40
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Oh, ich verstand es dann falsch. Sorry.
Ja, dann volles ALG1 wenn Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst.
Auch Deine Mutter kann das bestätigen mit der Betreuung.
Anspruch auf Kindergarten ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Bei uns braucht es einen Arbeitsvertrag und der AG muss ausfüllen welche Zeiten man arbeitet.
Aufgrund des Plätzemangels bekommt man dann nur die Stunden die man auch wirklich braucht.
Andere Gemeinden sind da nicht so streng.
Das musst Du also vor Ort erfragen.
Viel Erfolg bei der Jobsuche
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 10:47
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Muss ich dann gekündigt werden oder kann ich auch selber kündigen?
Vielen Dank!
von
aurelia-hh
am 29.01.2013, 10:51
Antwort auf:
Wann und wie arbeitslos melden, kann alten Job nicht mehr machen
Ich würde auf jeden Fall erst mit dem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt sprechen und die Lage schildern.
Bei uns ist es hier so, dass Kinderbetreuung ein Grund ist, bei dem man keine Sperre bekommt.
Wie hat er das denn signalisiert, schriftlich ? Dann hast Du den Beleg ja schon :-)
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 11:28