Frage:
Hallo Frau Bader,ich habe im August 2016 meinen Sohn geboren.Ich habe vorher in Teilzeit gearbeitet und habe nun 3Jahre Elternzeit beantragt.Nach einem Jahr und den erlischen des Elterngeldes habe ich bei meinen alten Arbeitgeber auf 450Euro Basis wieder angefangen zu arbeiten.Nun zu meiner Frage: Könnte ich meinen Vertrag,also sowohl den 450Euro und meinen Teilzeitvertrag kündigen und während der Elternzeit wechseln?Ich würde nach den 3Jahren dort auch nicht wieder Teilzeit arbeiten können weil dies vom Weg und Betreuungsaufwand nicht machbar wäre.Also würde ich nach den 3Jahren mir etwas in der Nähe suchen,nur dies scheint sich grad schon früher zu ergeben.Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
von diana2812 am 02.11.2017, 14:38 Uhr

Antwort auf:
Wärend der Elternzeit meinen Vertrag kündigen
Hallo,
ja.
besser ist es aber, sich mit Zustimmung des AG vor Ort eine Tätigkeit zu suchen u erst zum Ende der EZ zu kündigen
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2017
Antwort auf:
Wärend der Elternzeit meinen Vertrag kündigen
Ja, unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist kannst du kündigen. (geregelt im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder sonst BGB)
von chrissicat am 03.11.2017

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