MaluK
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (für 3 Jahre beantragt, bis zum 08.05.2025). Ab dem 01.06.23 habe ich eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit beim selben AG für 15h/Woche beantragt. Diesem wurde schriftlich zugestimmt. Nun ist es so, dass die Betreuungsplätze sehr rar sind und ich erst Ende Februar/ Anfang März 2023 Bescheid weiß, ob ich einen Betreuungsplatz für mein Kind bekomme. Sollte ich keinen Betreuungsplatz bekommen, kann ich nicht die Teilzeittätigkeit antreten. Mit welcher Frist kann ich diese Teilzeitarbeit während der Elternzeit kündigen?
Hallo, Sie müssen das Pferd von der anderen Seite her aufzuräumen. Tatsächlich haben sie ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz im benötigten Umfang. Schreiben Sie im schlimmsten Fall die Gemeinde an und fordern unter Fristsetzung auf, Ihnen einen derartigen Platz zuzuweisen. Kündigen können Sie natürlich die Teilzeittätigkeit unabhängig davon auch wieder, die Kündigungsfrist ergibt sich üblicherweise aus dem Vertrag. Liebe Grüße NB
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